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Die Techniker Krankenkasse (TK) sowie die HEK und hkk schreiben im Rahmen eines Open-House-Verfahrens Rabattverträge nach § 130a Abs. 8 SGB V aus. Ziel ist der Abschluss von nicht-exklusiven Verträgen mit allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmern über die in 14 Losen genannten Wirkstoffe, Wirkstoffkombinationen, Darreichungsformen und Wirkstärken. Es handelt sich um ein Verfahren, bei dem keine individuellen Verhandlungen geführt werden und einheitliche Konditionen gelten. Ein Beitritt zu diesem Verfahren ist für geeignete Unternehmen während der gesamten Vertragslaufzeit jederzeit möglich. Die Verträge dienen der Sicherstellung der Arzneimittelversorgung.
Abschluss von Open-House-Rabattverträgen nach § 130a Abs. 8 SGB V für verschiedene Wirkstoffe und Arzneimittelgruppen mit der Techniker Krankenkasse, HEK und hkk.
Anforderungen an den Bieter
Besondere Bedingungen