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Dieser Rahmenvertrag enthält die allgemeinen Rahmenbedingungen für die Durchführung von Baumfäll- und Baumpflegearbeiten. Diese Arbeiten werden durch den Auftraggeber im Bedarfsfall durch "Einzelabrufe" beauftragt. Die jeweiligen Mengen sind geschätzt. Es kann zu Mehr- oder Mindermengen kommen. Es besteht keine Abnahmeverpflichtung des Auftraggebers. Die Angebotspreise sind Festpreise und gelten bis zum 31.12.2026. Vom Auftragnehmer verursachte Schäden sind auf eigene Kosten instand zu setzen. Jeder Abruf sollte unverzüglich bearbeitet und spätestens nach 14 Werktagen beendet werden. Das Leistungsverzeichnis ist in 2 Teillose aufgeteilt (Grugapark und Friedhöfe). Es muss mindestens ein Teillos vollständig angeboten werden. Der Auftraggeber behält sich eine losweise Vergabe nach den für ihn günstigsten/wirtschaftlichsten Gesichtspunkten vor. Alle Leistungen umfassen die Lieferung der dazugehörigen Stoffe und Bauteile sowie Verwertung bzw. Deponierung. Der Auftragnehmer hat die Leistung im eigenen Betrieb auszuführen.
Anforderungen an den Bieter
Rollenqualifikationen
Besondere Bedingungen