Ausschreibung

Bekanntmachungs-ID: 9eee3748-a082-455d-95b5-5e9be0ee1c11

Finde und Verstehe Ausschreibungen 3x schneller

Erstellen Sie ein kostenloses Konto oder melden Sie sich an, um Ausschreibungen in Ihrer Liste zu speichern.

"Wir haben unsere wöchentliche Ausschreibungssuche von 6 auf 2 Stunden reduziert – und dabei mehr qualifizierende Ausschreibungen gefunden."

Sascha Bahlau

Sascha Bahlau

Geschäftsführer

LOUPZ GmbH & Co. KG

Veröffentlicht
vor 1T
Heute
Fragen
in 27T
Abgabe
in 32T
Vertragsbeginn
in 111T
07545 Gera
Stadtverwaltung Gera (Gera)
Projektübersicht

Das Vergabeverfahren wird elektronisch über das Vergabeportal der Firma RIB iTWO tender durchgeführt. Die Vergabeunterlagen stehen zum uneingeschränkten barrierefreien Download auf der Vergabeplattform zur Verfügung. Die Angebotsabgabe ist nur in elektronischer Form zulässig und erfordert eine Registrierung auf der Vergabeplattform. Ausschlussgründe gemäß GWB, VgV oder ThürVgG müssen durch Eigenerklärung nachgewiesen werden. Sanktionen gegen Russland sind zu beachten. Die Eignung kann durch Eigenerklärung oder Präqualifikationsverzeichnis nachgewiesen werden. Nachforderungen von Unterlagen sind gemäß § 56 VgV möglich. Der Vertrag wird an das wirtschaftlichste Angebot vergeben. Elektronische Bestellungen und Zahlungen sind zulässig.

Erstausstattung von 2 Fachunterrichtsräumen Werken und zugehörigen Nebenräumen. Lehrerarbeitsplatz mit Elektro-UV und Stromversorgungsgerät. Schülerwerkbänke 1.500*1.300 mm, z.T. mit Anbaugeräten Holzbearbeitung.

Standort Projekt
07545 Gera, DEU
Finanzen
Projektwert 90.599,00 €
Geschätztes Honorar 90.599,00 €
Nach RBBau - Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt.
Eignung

Anforderungen an den Bieter

  • Referenzen nach §75 Abs. 5 VgV
  • Mindestjahresumsatz nach §45 VgV

Rollenqualifikationen

  • Architekt mit Bauvorlageberechtigung
  • Ingenieur mit 5 Jahren Erfahrung
Technische Details
HOAI AG1AG2AG3AG7AG8

Besondere Bedingungen

  • Das Vergabeverfahren wird elektronisch über das Vergabeportal der Firma RIB iTWO tender www.vergabe.rib.de durchgeführt.
  • Die Vergabeunterlagen stehen zum uneingeschränkten barrierefreien Download auf der Vergabeplattform www.vergabe.rib.de/veroeffentlichungen unter der Verg.-Nr. 26 VgV 006 zur Verfügung.
  • Es erfolgt kein Versand der Vergabeunterlagen per Post oder E-Mail.
  • Wir empfehlen Ihnen, sich auf der RIB-Vergabeplattform zu registrieren, damit Sie über Fragen anderer Bieter oder Änderungen und Ergänzungen im laufenden Vergabeverfahren informiert sind.
  • Zur Registrierung gelangen Sie über den Button „Bewerben“. Das kostenlose Startpaket ist ausreichend, um die Vergabeunterlagen als Paket zum Download zu erhalten und ein Angebot elektronisch abgeben zu können.
  • Die Angebotsabgabe ist seit 18.10.2018 nur noch in elektronischer Form zulässig.
  • Eine Registrierung auf der Vergabeplattform von RIB ist deshalb zur Angebotsabgabe zwingend erforderlich.
  • Eine Abgabe des Angebots per Fax oder E-Mail ist nicht zulässig, da dies keine elektronisch verschlüsselte Angebotsabgabe ist und zum Ausschluss des Angebots führt.
  • Das Angebot des Bieters wird ausgeschlossen, wenn zwingende Ausschlussgründe gemäß GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen), VgV (Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge) oder ThürVgG (Thüringer Vergabegesetz) vorliegen.
  • Mit dem Angebot ist eine Eigenerklärung nach ThürVgG vorzulegen, einsehbar unter dem Link: https://wirtschaft.thueringen.de/wirtschaft/wirtschaftsverwaltung/oeffentlichesauftragswesen. Die Eigenerklärung nach dem ThürVgG ist mit der Abgabe des Angebotes vollständig ausgefüllt vorzulegen.
  • Wird keine unterschriebene Eigenerklärung abgegeben, muss das Angebot gemäß § 8 Abs. 1 S. 3 ThürVgG vom Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
  • Mit Artikel 5k der EU-Verordnung Nr. 833/2014 in der Fassung des Artikel 1 Ziff. 23 der EU-Verordnung 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 wurden restriktive Maßnahmen (Sanktionen) angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, erlassen.
  • Es ist verboten öffentliche Aufträge oder Konzessionen, die in den Anwendungsbereich der Sanktionen fallen, zu erteilen.
  • Der Bieter hat den Bezug zu Russland im Rahmen einer Eigenerklärung aufzuzeigen, einsehbar unter folgendem Link: https://cms.gera.de/fileadmin/gera_de/Stadtverwaltung/1000/1100_Hauptamt/1130_Vergabe/vergebene_Auftraege/_Eigenerklaerung_Russlandsanktionen.pdf
  • Nachweis der Eignung (Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit): Abgabe einer Eigenerklärung des Bieters mittels Formblatt 124 LD. Link zum Formblatt 124: https://cms.gera.de/fileadmin/gera_de/Stadtverwaltung/1000/1100_Hauptamt/1130_Vergabe/UVgO/FB_124_LD_Eigenerklaerung_zur_Eignung.pdf.
  • Die Eignung kann auch durch Eintragung in ein amtliches Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (Präqualifikationsverzeichnis) nachgewiesen werden.
  • Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen innerhalb einer gesetzten angemessenen Frist nach Aufforderung vorzulegen.
  • Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.
  • Ausländische Unternehmen haben gleichwertige Nachweise zu erbringen und die Gleichwertigkeit zu belegen.
  • Weiterhin ist mit dem Angebot die Eigenerklärung nach ThürVgG vorzulegen, einsehbar unter dem Link: https://wirtschaft.thueringen.de/wirtschaft/wirtschaftsverwaltung/oeffentlichesauftragswesen.
  • Die Eigenerklärung nach dem ThürVgG ist mit der Abgabe des Angebotes vollständig ausgefüllt vorzulegen.
  • Wird keine unterschriebene Eigenerklärung abgegeben, muss das Angebot gemäß § 8 Abs. 1 S. 3 ThürVgG vom Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
  • Mit Artikel 5k der EUVerordnung Nr. 833/2014 in der Fassung des Artikel 1 Ziff. 23 der EUVerordnung 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 wurden restriktive Maßnahmen (Sanktionen) angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, erlassen.
  • Es ist verboten öffentliche Aufträge oder Konzessionen, die in den Anwendungsbereich der Sanktionen fallen, zu erteilen.
  • Der Bieter hat den Bezug zu Russland im Rahmen einer Eigenerklärung aufzuzeigen, einsehbar unter folgendem Link: https://cms.gera.de/fileadmin/gera_de/Stadtverwaltung/1000/1100_Hauptamt/1130_Vergabe/vergebene_Auftraege/_Eigenerklaerung_Russlandsanktionen.pdf
  • Die Nachforderung von Unterlagen ist gemäß § 56 VgV möglich.
  • Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt.
Originaltitel: Bildungscampus Gera-Lusan Los 906 Fachraumausstattung Werken TO 1
deen