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Das Umweltbundesamt schreibt einen Rahmenvertrag für die wöchentliche Bereitstellung und qualitätserhaltende Anlieferung von Tierblut (Rinder-, Kaninchen-, Schweine- oder Schafblut) aus. Die Blutprodukte werden für die artifizielle Fütterung von blutsaugenden Arthropoden in Massenzuchten benötigt, die im Rahmen von Wirksamkeitsprüfungen nach § 18 Infektionsschutzgesetz (IfSG) eingesetzt werden. Der Vertrag beginnt voraussichtlich am 04.08.2026 und läuft zunächst bis zum 31.12.2029, mit einer Option auf Verlängerung bis zum 03.08.2032. Die Vergabe erfolgt auf Basis des wirtschaftlichsten Angebots unter Berücksichtigung eines Nachhaltigkeitsbonus.
Rahmenvereinbarung über die wöchentliche Anlieferung von Tierblut (Rind, Kaninchen, Schaf, Schwein) zur artifiziellen Fütterung von blutsaugenden Arthropoden im Rahmen von Wirksamkeitsprüfungen nach § 18 Infektionsschutzgesetz.
Anforderungen an den Bieter
Besondere Bedingungen