Ausschreibung

Bekanntmachungs-ID: 9f70f323-a451-4a66-8f80-21a3174cfd63

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"Tender Zen ist eine riesige Hilfe und macht die Analyse so viel einfacher."

FS

Friedrich Sommer

Vertriebskoordinator

LOUPZ GmbH & Co. KG

Veröffentlicht
vor 30T
Heute
Abgabe
in 2T
53117 Bonn
BWI GmbH (Bonn)
Projektübersicht

Rahmenvereinbarung über den Erwerb und Lieferung von Gerätezuleitungen sowie Mehrfachsteckdosen. Kaskadierbarkeit mit GST18 und CEE 7/3. Zubehör wie Haltewinkel und Klebepads. Zwei Lose: Deutschland Nord und Deutschland Süd. Grundlaufzeit zwei Jahre, optional zweimal 12 Monate verlängerbar. Ausgeschrieben als offenes Verfahren. Hauptkriterium ist der Preis.

Lieferung von Gerätezuleitungen und Steckdosen. Kaskadierbarkeit mit GST18 und CEE 7/3. Zubehör wie Halterungen.

Standort Projekt
53117 Bonn, DEU
Finanzen
Geschätztes Honorar 775.083,00 €
Nach RBBau
Eignung

Anforderungen an den Bieter

  • Referenzen nach §75 Abs. 5 VgV
  • Mindestjahresumsatz nach §45 VgV

Rollenqualifikationen

  • Architekt mit Bauvorlageberechtigung
  • Ingenieur mit 5 Jahren Erfahrung
Technische Details

Besondere Bedingungen

  • Alle Eignungskriterien sind unter folgendem Direktlink abrufbar: s. Fragebogen zur Eignung https://vergabeplattform.bwi.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-19b35b665f9-4493bf3d74eb56
  • Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise gemäß § 56 VgV /§ 22 Abs. 6 VSVgV nachzufordern. Ein Anspruch der Bieter auf Nachforderung besteht nicht.
  • Es wird auf § 160 GWB mit folgendem Wortlaut verwiesen: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Originaltitel: 1868-NA-Gerätezuleitungen GST18
deen