Ausschreibung

Bekanntmachungs-ID: 9fa30123-2609-4bc8-8517-885735993444

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"Ich finde das Tool so gut, dass ich direkt zwei weiteren Unternehmen davon erzählt habe."

RS

Robin Schönbach

Lead Business Developer

Kaulquappe

Veröffentlicht
vor 4T
Heute
Abgabe
in 25T
Vertragsbeginn
in 77T
Stadtverwaltung Mainz, Abt. Vergabe und Einkauf (Mainz)
Projektübersicht

Ausschreibung für Fliesenarbeiten im Rahmen der Rathaussanierung Mainz. Umfang ca. 800 m2 Bodenfliesen, 100 m2 Bodenfliesen, 850 m2 Wandfliesen und 400 m2 Wandfliesen. Es werden Verbundabdichtungen und verschiedene Formate von Feinsteinzeug sowie Steingutfliesen benötigt. Bieter müssen mindestens drei vergleichbare Referenzprojekte der letzten fünf Jahre nachweisen, die jeweils ein Auftragsvolumen von mindestens 500.000 € netto hatten. Ein verantwortlicher Restaurator mit qualifiziertem Abschluss ist namentlich zu benennen und seine Qualifikation nachzuweisen. Die Angebote müssen detaillierte Angaben zu den Referenzen, inklusive Ansprechpartner, Auftragssumme, Ausführungszeitraum, Mengen und besonderen technischen Anforderungen, enthalten. Die Laufzeit des Projekts ist auf 6 Monate angesetzt.

Sanierung Rathauses Mainz. Fliesenarbeiten in Sanitärbereichen und Küchen. Verbundabdichtungen werden benötigt. Verschiedene Formate von Feinsteinzeugfliesen und Steingutfliesen.

Standort Projekt
DEU
Finanzen
Geschätztes Honorar 500.000,00 €
Nach RBBau - 3 % Vertragserfüllung und Gewährleistung
Eignung

Anforderungen an den Bieter

  • mindestens 3 Referenzen vergleichbarer, abgeschlossener Bauvorhaben der letzten 5 Jahre (01.12.2020 – bis zum Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung der Leistungen) für Fliesenarbeiten. Hinweis Mindestkriterium: vergleichbare Bauvorhaben sind Aufträge der o.g. Leistungen mit einem fachbezogenen Auftragsvolumen von jeweils mindestens 500.000 € netto. Die ausgeführten Arbeiten müssen aus den Referenzblättern zweifelsfrei hervorgehen.
  • Namentliche Benennung des für die AN-seitige Begleitung der angebotenen Restaurierungs- und denkmalpflegerischen Arbeiten über die gesamte Bauzeit verantwortlichen Restaurators. Die Qualifikation des Restaurators ist durch Einreichen entsprechender Zeugnisse nachzuweisen: MA oder Diplom im Fachbereich Restaurierung einer Hochschule bzw. Fachhochschule bzw. Abschlusszeugnis Geprüfter Restaurator im Handwerk / Master Professional für Restaurierung im Handwerk.
  • Die Referenzen sind mit dem Angebot einzureichen und müssen folgende Angaben enthalten: Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum; stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges einschl. Angabe der ausgeführten Mengen; Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer; stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen bzw. (bei Komplettleistung) Kurzbeschreibung der Baumaßnahme einschließlich eventueller Besonderheiten der Ausführung; Angabe zur Art der Baumaßnahme (Neubau, Umbau, Denkmal); Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer); ggf. Angabe der Gewerke, die mit eigenem Leitungspersonal koordiniert wurden; Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung.

Rollenqualifikationen

  • Restaurator mit MA oder Diplom im Fachbereich Restaurierung einer Hochschule bzw. Fachhochschule bzw. Abschlusszeugnis Geprüfter Restaurator im Handwerk / Master Professional für Restaurierung im Handwerk
Technische Details
HOAI LP1LP2LP3-4LP5-9

Besondere Bedingungen

  • Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: § 160 Absatz 3 GWB Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichendes Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Originaltitel: Rathaussanierung Mainz, VE III 16.1 Fliesenarbeiten
deen