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Rahmenvereinbarung juristische und wirtschaftliche Beratung und Begleitung im Zusammenhang mit der Energietransformation im Land Brandenburg für die Dauer von 4 Jahren. Die Rahmenvereinbarung umfasst fünf Leistungsbestandteile: juristische Beratung, juristische Beratung und juristische Begleitung bei der Neufassung von Vertragswerken, Kontinuierliche Überprüfung der Energietransformationsentwicklung, Kontinuierliche Energiemarktanalyse, Jährliche Berichterstattung über potenzielle Risiken, Warnzeichen oder Unwägbarkeiten. Das MWEKE und seine nachgeordnete Behörde das Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe sind die Beratungsmandaten. Der AG behält sich das Recht vor, Abrufe zu tätigen, die bis zu 30 % über dem geschätzten Auftragswert von 970.000 EUR netto liegen.
Rahmenvereinbarung juristische Beratung zur Energietransformation. Unterstützung bei der Transformation der fossilen Energieversorgung hin zu weniger umweltbelastender Energieerzeugung inklusive Nachsorge und Rückführung der genutzten Flächen sowie Rekultivierung. Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten im Bereich Wirtschaftsfolgenabschätzung verbunden mit juristischer Expertise. Anforderung von Mindestentgelt nach dem BbgVergG.
Anforderungen an den Bieter
Rollenqualifikationen
Besondere Bedingungen