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Der Landkreis Göppingen schreibt Personenbeförderungsleistungen im Linienverkehr für das Linienbündel 10 „Geislingen/Böhmenkirch“ aus. Der Leistungsumfang umfasst den Betrieb der Linien 950, 950A, 957, 958, 958A, 959, 962 und 963. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, den vorgegebenen Fahrplan zu erfüllen und die Mindestziele für saubere und emissionsfreie Fahrzeuge gemäß § 6 SaubFahrzeugBeschG einzuhalten (Mindestquote 65% saubere Fahrzeuge, davon die Hälfte emissionsfrei). Die Vertragslaufzeit beginnt voraussichtlich am 01.12.2026 und endet am 31.07.2036. Es sind zwei Fahrplanzustände (vor und nach Inbetriebnahme von Stuttgart 21) zu berücksichtigen. Die Wertung der Angebote erfolgt zu 70% über den Preis und zu 30% über qualitative Konzepte (Fahrzeug-, Personal- und Qualitätskonzept).
Vergabe von Personenbeförderungsleistungen im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen im Landkreis Göppingen für das Linienbündel 10 „Geislingen/Böhmenkirch“. Der Auftragnehmer erbringt Verkehrsleistungen auf verschiedenen Linien inklusive Ausbildungsverkehr und erfüllt dabei Mindestziele für saubere und emissionsfreie Fahrzeuge gemäß SaubFahrzeugBeschG.
Anforderungen an den Bieter
Rollenqualifikationen
Besondere Bedingungen