Die AOK NordWest schreibt den Abschluss von Rabattverträgen nach § 130a Abs. 8 SGB V für diverse Wirkstoffe im Rahmen eines Open-House-Verfahrens aus. Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen und eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und interessierten pharmazeutischen Unternehmen der Abschluss von Rabattverträgen angeboten. Der früheste Vertragsbeginn ist der 01.12.2025, die Vertragslaufzeit beträgt maximal 24 Monate. Es handelt sich um ein offenes Verfahren ohne Exklusivität, bei dem Vertragsabschlüsse jederzeit zu den gleichen Bedingungen möglich sind.
Abschluss von Rabattverträgen nach § 130a Abs. 8 SGB V für diverse Wirkstoffe im Rahmen eines Open-House-Verfahrens durch die AOK NordWest.
Anforderungen an den Bieter
Rollenqualifikationen
Besondere Bedingungen
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