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Die Stadt Schwäbisch Gmünd schreibt die Errichtung eines passiven FTTB/H-Glasfasernetzes in zwei Losen aus. Los 4 umfasst den Bereich Südost (Bargau) mit ca. 43,4 km Verlegestrecke und 479 Hausanschlüssen. Los 5 umfasst den Bereich Südwest (Metlangen/Reitprechts) mit ca. 32 km Verlegestrecke und 151 Hausanschlüssen. Der Leistungsumfang beinhaltet Tiefbau in offener und geschlossener Bauweise, Einblasleistungen, Errichtung von Netztechnik, energietechnische Leistungen sowie Glasfasermontage und Dokumentation gemäß Förderrichtlinien.
Errichtung eines passiven FTTB/H-Glasfasernetzes in Schwäbisch Gmünd, unterteilt in die Lose 4 (Südost/Bargau) und 5 (Südwest/Metlangen/Reitprechts). Der Auftrag umfasst Tiefbauarbeiten, Glasfasermontage, Netztechnik und Dokumentation.
Anforderungen an den Bieter
Rollenqualifikationen
Besondere Bedingungen
Zur Versorgung unterversorgter Teilnehmer in der Stadt Schwäbisch Gmünd unter Nutzung von Fördermitteln von Bund und Land ein FTTB/H-Glasfasernetz errichten. Hierzu sind die hierfür erforderlichen Bauleistungen zu beauftragen, insbesondere Tiefbau-Leistungen in offener und geschlossener Bauweise (ca. 43,4 km Verlegestrecke – davon 12,6 km in Bestand und 8,4 km Hausanschluss-Trasse), Zieh- und Einblasleistungen, Infrastrukturleistungen, Realisierung von ca. 479 Hausanschlüssen und ca. 20 Vortrieben, v.a. die Errichtung von Netztechnik, energietechnische Leistungen und Glasfasermontagearbeiten. Die Leistungen sind entsprechend den geltenden Förderbestimmungen zu dokumentieren. Die Förderung erfolgt auf Grundlage der Richtlinie Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland vom 22. Oktober 2015 in der Fassung vom 28.11.2019 („Bundesförderrichtlinie“) und der Landesförderung des Landes Baden-Württemberg nach der VwV Breitbandmitfinanzierung vom 30. Januar 2019 (Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen). Die Bestimmungen dieser Förderrichtlinien und Verwaltungsvorschriften sowie der Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des Aufbaus einer flächendeckenden Next Generation Access (NGA)-Breitbandversorgung vom 15. Juni 2015 sind einzuhalten. Der vorläufige Förderbescheid des Bundes vom 14.09.2020 sowie die Änderungsbescheide vom 29.08.2023 und vom 17.11.2025 ist als Anlage A und der vorläufige Förderbescheid des Landes vom 23.08.2021 sowie die Änderungsbescheide vom 04.10.2023 und vom 27.11.2025 als Anlage B beigefügt.
Zur Versorgung unterversorgter Teilnehmer in der Stadt Schwäbisch Gmünd unter Nutzung von Fördermitteln von Bund und Land ein FTTB/H-Glasfasernetz errichten. Hierzu sind die hierfür erforderlichen Bauleistungen zu beauftragen, insbesondere Tiefbau-Leistungen in offener und geschlossener Bauweise (ca. 32 km Verlegestrecke – davon 6 km Bestand, 5 km Hausanschluss-Trasse und 1 km Grabenteilung) Zieh- und Einblasleistungen, Infrastrukturleistungen, Realisierung von ca. 151 Hausanschlüssen und ca. 5 Vortrieben, v.a. die Errichtung von Netztechnik, energietechnische Leistungen und Glasfasermontagearbeiten. Die Leistungen sind entsprechend den geltenden Förderbestimmungen zu dokumentieren. Die Förderung erfolgt auf Grundlage der Richtlinie Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland vom 22. Oktober 2015 in der Fassung vom 28.11.2019 („Bundesförderrichtlinie“) und der Landesförderung des Landes Baden-Württemberg nach der VwV Breitbandmitfinanzierung vom 30. Januar 2019 (Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen). Die Bestimmungen dieser Förderrichtlinien und Verwaltungsvorschriften sowie der Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des Aufbaus einer flächendeckenden Next Generation Access (NGA)-Breitbandversorgung vom 15. Juni 2015 sind einzuhalten. Der vorläufige Förderbescheid des Bundes vom 14.09.2020 sowie die Änderungsbescheide vom 29.08.2023 und vom 17.11.2025 ist als Anlage A und der vorläufige Förderbescheid des Landes vom 23.08.2021 sowie die Änderungsbescheide vom 04.10.2023 und vom 27.11.2025 als Anlage B beigefügt.