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Die AOK Bayern schließt nicht-exklusive Rabattvereinbarungen über Filgrastim ab. Dies geschieht im open-house-Modell nach § 130a Abs. 8 SGB V. Alle interessierten pharmazeutischen Unternehmen können teilnehmen. Die Verträge gelten vom 01.04.2026 bis 31.03.2028. Ein Vertragsschluss ist jederzeit möglich, spätestens am 03.02.2028. Die Kündigungsfrist beträgt einen Monat zum Monatsende. Bei Inkrafttreten eines bundesweiten oder landesspezifischen Rabattvertrags treten die open-house-Vereinbarungen automatisch außer Kraft. Die Eignung wird durch eine Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit nachgewiesen. Die Einreichung der Unterlagen erfolgt schriftlich oder elektronisch mit qualifizierter Signatur. Vollständige Unterlagen bis zum 03. eines Monats führen zum Vertragsbeginn am nächsten Ersten. Andernfalls zum übernächsten Monatsersten. Bei schriftlichen Unterlagen ist eine Vorab-Scan-Einreichung möglich. Der Projektraum für das Open-House-Verfahren ist auf www.dtvp.de verfügbar. Nur pharmazeutische Unternehmen können Vertragspartner werden.
Rabattvereinbarungen für Filgrastim (ATC L03AA02). Nicht-exklusiv nach § 130a Abs. 8 SGB V. Für alle interessierten Unternehmen.