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Vergabe einer Dienstleistungskonzession für den Aufbau und Betrieb eines öffentlichen Kommunikationsnetzes. Ziel ist die Bereitstellung von Gigabit-Breitbandnetzen und Telekommunikationsdiensten in unterversorgten Gebieten. Das Verfahren wird einstufig als Verhandlungsverfahren ohne vorgeschalteten Teilnahmewettbewerb durchgeführt. Die EU-Schwellenwerte werden unterschritten. Das Hessische Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) ist nicht anwendbar. Angebote mit einem Ergebnis (Wirtschaftlichkeitslücke bzw. Gesamtfinanzierung) von mehr als 1.000.000,00 EUR (netto) können nicht berücksichtigt werden. Der Abschluss des Zuwendungsvertrages steht unter dem Vorbehalt der haushaltsrechtlichen Bereitstellung des Eigenanteils des Konzessionsgebers. Der Konzessionsgeber behält sich vor, die eingereichten Erstangebote ohne weitere Verhandlungsrunden zu bezuschlagen. Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist grundsätzlich unzulässig, sofern der behauptete Verstoß nicht fristgemäß bei der Vergabestelle gerügt wird.
Bereitstellung eines flächendeckenden Gigabitnetzes. Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste für unterversorgte Adressen. Wirtschaftlichkeitslückenmodell im Rahmen des Lückenschluss-Programms.
Anforderungen an den Bieter
Rollenqualifikationen
Besondere Bedingungen