Ausschreibung

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Sascha Bahlau

Sascha Bahlau

Geschäftsführer

LOUPZ GmbH & Co. KG

Vertragsbeginn
vor 522T
Veröffentlicht
Heute
Abgabe
in 377T
10557 Berlin
Die Autobahn GmbH des Bundes (Berlin)
Projektübersicht

Nicht-exklusiver Rahmenvertrag für Planungsleistungen im Ingenieurbau. Das Verfahren ist ein "Open-House-Verfahren". Zulassungsanträge können jederzeit während der Laufzeit eingereicht werden. Der Vertrag kann verlängert werden. Einzelaufträge werden auf Grundlage des Rahmenvertrags erteilt.

Planungsleistungen für Ingenieurbauwerke. Nachweis der Zulassungsvoraussetzungen durch Einreichung eines Zulassungsantrags. Einzelaufträge können Leistungen oder Teile von Leistungsbereichen umfassen.

Standort Projekt
Heidestraße 15, 10557 Berlin, DEU
Eignung

Anforderungen an den Bieter

  • Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen.
  • Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123 oder 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
  • Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
  • Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
  • Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
  • Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
  • Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
  • Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
  • Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen.
  • Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
  • Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen.
  • Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
  • Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen.
  • Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen.
  • Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
  • Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen.
  • Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, soweit Ihr Unternehmen beitragspflichtig ist.
  • Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen.
  • Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt.
  • Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
  • Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gem. § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vorliegen (§ 124 (2) GWB). Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
Technische Details
HOAI LP1LP2LP3LP4LP5LP6LP7LP8LP9

Besondere Bedingungen

  • Verlängerung des Open House Verfahrens um ein weiteres Jahr bis 31.12.2026
  • Nachweis der Zulassungsvoraussetzungen durch Einreichung eines Zulassungsantrags
  • Einzelaufträge können sämtliche Leistungen oder nur Teile einer oder mehrerer Leistungsbereiche umfassen, für die ein Auftragnehmer zugelassen wurde.
  • Das Open-House-Verfahren läuft ab Veröffentlichung bis zum 31.12.2025 und kann zwei Mal um je 1 Jahr verlängert werden.
  • Zulassungsanträge und somit auch der Abschluss eines Rahmenvertrags können während der gesamten Laufzeit des Open-House-Verfahrens erfolgen.
  • Ein Rahmenvertrag tritt mit Zulassung eines Interessenten in Kraft und endet vorbehaltlich Verlängerungsoptionen am 31.12.2025.
  • Der Rahmenvertrag kann - analog zum Open- House-Verfahren - aufgrund der Verlängerungsoption zwei Mal bis zum 31.12.2026 bzw. 31.12.2027 verlängert werden.
  • Die Modalitäten zum Einzelabruf ergeben sich aus dem Rahmenvertrag.
Originaltitel: Abschluss eines nicht-exklusiven Rahmenvertrags Planungsleistungen Ing.-Bw. 2024 ff. im Open-House-Verfahren der Autobahn GmbH des Bundes (OH-ZEN-2024_01)
deen