Ausschreibung

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FS

Friedrich Sommer

Vertriebskoordinator

LOUPZ GmbH & Co. KG

Veröffentlicht
vor 29T
Fragen
vor 5T
Heute
Abgabe
in 2T
Vertragsbeginn
in 269T
45657 Recklinghausen
Kreis Recklinghausen, Der Landrat (Recklinghausen)
Projektübersicht

Der Kreis Recklinghausen beabsichtigt die Sanierung des Kreishauses Recklinghausen. Der Umfang der Sanierung umfasst alle notwendigen Maßnahmen hinsichtlich des Brandschutzes, der Haustechnik, der Gesundheit und die vollständige Dachsanierung sowie den Abbruch der bestehenden Fassade mit anschließendem Neuaufbau. Die schadstoffbelasteten Innenwände werden zurückgebaut, so dass bis auf den Rückbau des vorhandenen Estrichs ein fast vollständiger Rückbau des gesamten Innenausbaus erfolgt. Als Ergebnis wird ein schadstofffreies Gebäude angestrebt. Darüber hinaus werden auch die bestehenden umgebenden Außenanlagen einschließlich der Innenhöfe zurückgebaut und neu errichtet. Die Kernsanierung erfolgt im laufenden Dienstbetrieb, d.h. es ist eine bauabschnittsweise Freiziehung und Sanierung der Bauteile erforderlich mit der Konsequenz Interimslösungen im Bestand, in extern angemieteten Liegenschaften und ggf. in Containern ausführen zu müssen.

Neubau einer 3-zügigen Grundschule. Passivhausstandard mit Holz-Hybrid-Bauweise. Mensa und Sporthalle integriert.

Standort Projekt
Kurt-Schumacher-Allee 1, 45657 Recklinghausen, DEU
Finanzen
Geschätztes Honorar 115.000,00 €
HOAI - Preisanpassungsklausel für die auszuführende (Rest-) Arbeit: - 100 % + 3 % - ab < 70 % RA + 4 % - bei < 50 % RA + 5 %
Eignung

Anforderungen an den Bieter

  • Referenzen nach §75 Abs. 5 VgV
  • Mindestjahresumsatz nach §45 VgV

Rollenqualifikationen

  • Architekt mit Bauvorlageberechtigung
  • Ingenieur mit 5 Jahren Erfahrung
Technische Details
HOAI LP1LP2LP3-4LP5-9

Besondere Bedingungen

  • Verstöße gegen Vergabevorschriften, durch die einem Bieter ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht, können von den Bietern mit einem Nachprüfungsverfahren gemäß § 160 GWB bei der zuständigen Vergabekammer geltend gemacht werden. Ein Nachprüfungsverfahren ist gemäß § 160 Abs.1 GWB nur auf Antrag zulässig. Der Antrag ist jedoch insbesondere nur dann zulässig, wenn der jeweilige Bieter den jeweiligen Verstoß gegenüber der Vergabestelle rechtzeitig gerügt hat. Eine Rüge ist gemäß § 160 Absatz 3 dann nicht mehr rechtzeitig wenn: - der jeweilige Bieter, der den Antrag stellt, den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt hat, jedoch innerhalb von zehn (10) Tagen keine Rüge gegenüber der Vergabestelle erhoben hat, - Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gerügt worden sind, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber der Vergabestelle gerügt worden sind. Auch im Falle einer rechtzeitigen Rüge kann der Nachprüfungsantrag unzulässig sein, wenn mehr als fünfzehn (15) Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Originaltitel: Kreishaussanierung, "VE 2.337 Tischlerarbeiten I BT E 2. BA"
deen