Ausschreibung

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"Das Onboarding hat mich beeindruckt – Tender Zen hat ein Suchprofil direkt von unserer Unternehmenswebsite erstellt."

LM

Leon Müller

Business Development Manager

MaibornWolff GmbH

Veröffentlicht
Heute
Fragen
in 27T
Abgabe
in 36T
Vertragsbeginn
in 133T
83022 Rosenheim
Stadt Rosenheim (Rosenheim)
Projektübersicht

Im Rahmen eines offenen Vergabeverfahrens wird die Stadt Rosenheim die Errichtung von Prallwänden in einer Sporthalle ausschreiben. Das Projekt umfasst das Verlegen von ca. 367 m² Prallwänden sowie die Lieferung und Installation von 7 Sporthallentüren, 2 Glaswänden mit Glastür und 6 Geräteraumtoren. Ein Instandhaltungsvertrag ist ebenfalls Teil des Auftrags. Die Ausführung ist in Rosenheim geplant. Die Angebotsfrist endet am 07.04.2026 um 09:30 Uhr. Die Vergabe erfolgt nach dem Prinzip des niedrigsten Preises. Die gesamte Dauer des Projekts ist auf den Zeitraum vom 13.07.2026 bis 18.09.2026 angesetzt. Die Kommunikation und Angebotsabgabe erfolgen ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform www.meinauftrag.rib.de. Es ist eine Registrierung auf der Plattform erforderlich. Bieter müssen die gesetzlichen Ausschlussgründe gemäß §§ 123 bis 126 GWB beachten und entsprechende Erklärungen abgeben. Weitere spezifische Anforderungen bezüglich der Eignung, Referenzen und Versicherungen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Das Unternehmen hat nachzuweisen, dass es über die erforderlichen Arbeitskräfte verfügt und in den letzten fünf abgeschlossenen Kalenderjahren vergleichbare Leistungen ausgeführt hat. Die Erklärungen müssen in deutscher Sprache vorliegen oder übersetzt werden. Bei Bietergemeinschaften sind zusätzliche Erklärungen erforderlich. Die Beteiligung an mehreren Bietergemeinschaften oder als Einzelbieter und Nachunternehmer ist unzulässig, sofern keine entsprechenden Nachweise zur Verhinderung von Kenntnisnahme der Angebotspreise und Kalkulationen vorgelegt werden. Die Angebote werden am 07.04.2026 um 09:30 Uhr geöffnet, wobei Bieter und deren Vertreter nicht zugelassen sind. Ein Nachprüfungsantrag ist nur unter Einhaltung bestimmter Fristen und Voraussetzungen zulässig.

Verlegen von Prallwänden ca. 367 m2; Sporthallentüren 7 Stk; Glaswände mit Glastür 2 Stk; Fenster-Fixverglasung 1 Stk; Geräteraumtore 6 Stk, Instandhaltungsvertrag

Standort Projekt
83022 Rosenheim, DEU
Finanzen
Geschätztes Honorar 367,00 €
Nach RBBau - Sicherheitsleistung für die Vertragserfüllung (§17 VOB/B) Soweit die Auftragssumme mindestens 250.000 Euro ohne Umsatzsteuer beträgt, ist Sicherheit für die Vertragserfüllung in Höhe von 5 Prozent der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer, ohne Nachträge) zu leisten. Sicherheitsleistung für Mängelansprüche Die Sicherheit für Mängelansprüche beträgt 3 Prozent der Summe der Abschlagszahlungen zum Zeitpunkt der Abnahme (vorläufige Abrechnungssumme). Ergänzend hierzu erfolgt eine Regelung, die den Auftragnehmer verpflichtet, - über die gesamten von ihm bis zum Zeitpunkt der Abschlagsrechnungsstellung erbrachten Leistungen -, mindestens eine Abschlagsrechnung zu erstellen. Diese ist spätestens 6 Wochen vor der beabsichtigten Abnahme des Auftragsgegenstandes / der vertragsgegenständlichen Leistung zu stellen. Die Stellung mindestens einer Abschlagsrechnung wie vorgenannt ist zwingende Voraussetzung für die Vereinbarung eines Termins zur Abnahme der vertragsgegenständlichen Leistung.
Eignung

Anforderungen an den Bieter

  • Referenzen nach §75 Abs. 5 VgV
  • Mindestjahresumsatz nach §45 VgV
  • Erklärung über die Eintragung des Unternehmens in das Berufs- oder Handelsregister.
  • Erklärung über die Eintragung des Unternehmens in die Handwerksrolle bzw. bei der Industrie- und Handelskammer.
  • Erklärung, dass nachweislich keine schweren Verfehlungen gemäß §§ 123 und 124 GWB begangen wurden, die die Zuverlässigkeit des Unternehmens in Frage stellen.
  • Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit Bauleistungen und andere Leistungen betroffen sind, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen.
  • Erklärung, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt, noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet.
  • Falls zutreffend, Erklärung, dass ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde.
  • Erklärung, dass das Unternehmen seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben, sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit es der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen ist, ordnungsgemäß erfüllt hat.
  • Erklärung, dass das Unternehmen Mitglied der Berufsgenossenschaft ist.
  • Gefordert wird das Bestehen einer Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung bei einem in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens für den Zeitraum der Leistungserbringung.
  • Erklärung, dass das Unternehmen in den letzten fünf abgeschlossenen Kalenderjahren Leistungen ausgeführt hat, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
  • Erklärung, dass dem Unternehmen die für die Ausführung der Leistung erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen.
Technische Details

Besondere Bedingungen

  • Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder gem. § 98c des Aufenthaltsgesetzes gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 € belegt worden ist.
  • Es können weitere Ausschlussgründe in den Vergabeunterlagen genannt sein.
  • Um Bieterfragen stellen, Bieterinformationen erhalten und ein elektronisches Angebot abgeben zu können ist eine Registrierung auf der Vergabeplattform Vergabe Bayern (www.vergabe.bayern.de) bzw. iTWOtender (https://www.meinauftrag.rib.de) erforderlich.
  • Klar erkennbare Unklarheiten bzw. Widersprüche in den Vergabeunterlagen sind vom Bieter sofort nach Bekanntwerden einer Klärung zuzuführen (siehe dazu GWB Abschnitt 2, § 160, Abs. 3, Satz 3), indem er Fragen bzw. Einwände unverzüglich bei der Vergabeverfahrensstelle über die Ausschreibungsplattform (Fragen und Antwort Tool) einreicht.
  • Alle Bieter erhalten zeitnah neutralisierte Antworten und Hinweise.
  • Angebote können ausschließlich von registrierten Bewerbern über die Vergabeplattform elektronisch in Textform über den verschlüsselten Angebotsbereich der Vergabeplattform eingereicht werden.
  • Dazu ist der Bieterclient AVA-Sign erforderlich, der kostenlos von der Vergabeplattform heruntergeladen werden kann.
  • Für die Erstellung des Angebots sind die im AVA-Sign-Paket zur Verfügung gestellten Formblätter und Unterlagen zu verwenden sowie die in der "Liste der einzureichenden Unterlagen" geforderten Nachweise bzw. Unterlagen beizufügen.
  • Es ist zu beachten, dass die Kommunikation (z. B. zum Zwecke der Nachforderung von Unterlagen) auch nach Ablauf der Angebotsfrist, der Aufklärung oder der Aufforderung zur Angebotsabgabe über die Vergabeplattform geführt wird.
  • Da in diesem Zusammenhang Fristen gesetzt werden können, die im Falle der Nichteinhaltung den Ausschluss bedingen, obliegt es dem Bieter, sich stets tagesaktuell darüber zu informieren, ob entsprechende Mitteilungen für ihn auf der Plattform hinterlegt sind.
  • Dies umfasst auch die Prüfung von SPAM-Mail-Ordnern.
  • Die Versäumung derart bekanntgegebener Fristen geht zu Lasten des Bieters.
  • Entsprechend der Verordnung (EU) 2022/576 dürfen öffentliche Aufträge und Konzessionen nach dem 9. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen.
  • Dies umfasst sowohl unmittelbar als Bewerber, Bieter oder Auftragnehmer auftretende Personen oder Unternehmen als auch mittelbar, mit mehr als zehn Prozent, gemessen am Auftragswert, beteiligte Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher.
  • Ausgenommen davon sind gesetzlich vorgegebene Ausnahmen.
  • Der Bieter hat deshalb anzugeben, inwieweit sein Unternehmen einen Bezug zu Russland hat.
  • Dafür ist die "Eigenerklärung Bezug Russland" (FB 127/L127) auszufüllen und als Teil des Angebots abzugeben.
  • Diese Erklärung ist auch für Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher gemäß den Bedingungen der Erklärung abzugeben.
  • Eine Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben, in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist, dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, und dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften (Erklärung der Bieter- /Arbeitsgemeinschaft, Formblatt 234).
  • Der bevollmächtigte Vertreter ist Ansprechpartner im gesamten Vergabeverfahren und ist Ansprechpartner für etwaige Nachprüfungsverfahren und Teilwiederholung von Verfahrensschritten.
  • Es ist unzulässig, als Mitglied einer Bietergemeinschaft und gleichzeitig als einzelner Bieter ein Angebot abzugeben.
  • Bietergemeinschaften von Unternehmen, die in potentiellem Wettbewerb miteinander stehen, müssen auf Verlangen eine kartellrechtliche Unbedenklichkeitsbescheinigung abgeben.
  • Die Zusammensetzung einer Bietergemeinschaft kann im Vergabeverfahren nicht geändert werden (gem. §§ 132 und 133 GWB).
  • Unterlagen werden gemäß § 16a EU VOB/A nachgefordert.
  • Die Beteiligung eines Unternehmens in verschiedenen Bietergemeinschaften oder sowohl als Bieter und als Mitglied einer Bietergemeinschaft wie auch als Nachunternehmer eines anderen Bieters ist unzulässig, wenn der Bieter nicht spätestens mit dem Angebot nachweisen kann, dass er keine Kenntnis von dem Angebotspreis und der Angebotskalkulation des jeweils anderen Bieters/Bietergemeinschaft erhält.
  • Zur Überprüfung des Vergabeverfahrens kann ein Nachprüfungsantrag bei der o. g. Vergabekammer gestellt werden.
  • Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit:
  • 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB))
  • 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen über dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB)
  • 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB)
  • 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB)
  • 5. mehr als 15 Tage nach Absendung der Information gemäß § 134 GWB in Briefform bzw. mehr als 10 Kalendertage nach deren Absendung per Fax oder Email vergangen sind (§ 134 Abs. 2 GWB).
  • Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2.
  • §§ 134 und 160 Abs. 3 GWB bleiben unberührt.
  • Beim Einsatz von Unterauftragnehmern behält sich der Auftraggeber vor, zusätzlich eine Verpflichtungserklärung (Formblatt 236) anzufordern, mit der sich diese verpflichten, im Falle der Auftragsvergabe an den Bieter diesem mit den erforderlichen Kapazitäten ihres Unternehmens für die dort genannten Leistungsbereiche zur Verfügung zu stehen.
Originaltitel: Prallwände in Sporthalle DIN 18032
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