Ausschreibung

Bekanntmachungs-ID: a2c5c1b8-8bbc-4fcf-98b7-90ed41a80922

Finde und Verstehe Ausschreibungen 3x schneller

Erstellen Sie ein kostenloses Konto oder melden Sie sich an, um Ausschreibungen in Ihrer Liste zu speichern.

"Mit Zen AI konzentrieren wir uns gezielt auf relevante Projekte und sparen wertvolle Zeit."

MK

Mario Kötter

Projektleiter

cadventure GmbH

Veröffentlicht
vor 4T
Heute
Fragen
in 21T
Abgabe
in 28T
Heuking Kühn Lüer Wojtek (Frankfurt am Main)
Projektübersicht

Es wird ein privatwirtschaftlicher Betreiber für Telekommunikationsnetze gesucht. Ziel ist die Errichtung und der Betrieb eines Gigabit-Netzes im Sinne der Gigabit-Richtlinie 2.0. Das Projekt ist Teil des „Lückenschluss-Programmes“. Alle Teilnehmer an 82 Adresspunkten sollen mit FTTB/H-Technologie versorgt werden. Es werden Bandbreiten von mindestens 1 Gigabit/s symmetrisch garantiert. Das Projekt umfasst die Erschließung aller förderfähigen Adressen im Ausbaugebiet. Die Maßnahme zielt auf die Versorgung unterversorgter Teilnehmer über ein Gigabitnetz ab. Nach Netzausbau und Inbetriebnahme sollen 100% der Anschlüsse eine Übertragungsrate von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch bieten. Die Gesamtwirtschaftlichkeitslücke darf maximal 500.000 Euro betragen. Die Laufzeit beträgt 7 Jahre. Kleine und mittlere Unternehmen sind geeignet. Die Ausschreibung erfolgt als Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb. Die Beachtung vergaberechtlicher Grundsätze wie Transparenz und Gleichbehandlung wird angestrebt. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Anwendung vergaberechtlicher Vorgaben. Die Angebotsfrist endet am 01.06.2026, 10:00 Uhr. Die zusätzliche Informationsanfragefrist endet am 25.05.2026, 10:00 Uhr. Die Angebote müssen elektronisch eingereicht werden.

Privatwirtschaftlicher Betreiber für Errichtung und Betrieb eines Gigabit-Netzes. FTTB/H-Technologie, mind. 1 Gigabit/s symmetrisch. Lückenschluss für unterversorgte Teilnehmer.

Standort Projekt
DEU
Finanzen
Projektwert 500.000,00 €
Eignung

Anforderungen an den Bieter

  • Berufshaftpflichtversicherung nach § 45 Abs.1 Satz 2 Nr.3 i. V. m. Abs. 4 Nr. 2 VgV
  • Umsatz nach § 45 Abs. 1 Satz 2 Nr.2 i. V. m. Abs. 4 Nr. 4 VgV
  • Unternehmen in Schwierigkeiten nach Leitlinien für staatliche Beihilfen
  • Bilanzen oder Bilanzauszügen und Gewinn- und Verlustrechnungen nach § 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 i. V. m. Abs. 4 Nr. 3 VgV
  • Wirtschaftsauskunft bzw. Bonitätsbeurteilung
  • Unternehmensprofil
  • Meldebestätigung nach § 5 Telekommunikationsgesetz
  • Zuverlässigkeit nach § 123 Abs. 1 bis 3 GWB
  • Aussagen nach § 124 Abs.1 GWB
  • Verurteilung wegen Verstoßes gegen das Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG) oder des Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG)
  • Ausschluss nach §19 Abs.1 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG)
  • Kenntnisnahme der Zuwendungsvoraussetzungen und Nebenbestimmungen
  • Rückforderungsanordnung aufgrund eines Beschlusses der Kommission
  • Personen oder Unternehmen in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014
  • bestehende eigene Infrastrukturen im Projektgebiet
  • Marktmacht und Verpflichtung zur Gewährung von Zugangsleistungen
  • Referenz über Projekte im Ausbau von Gigabit-Netzen
  • Referenz über den Betrieb von Gigabit-Netzen

Rollenqualifikationen

  • Unternehmen mit Berufshaftpflichtversicherung über 1 Mio. EUR für Personenschäden und über 3 Mio. EUR für Sachschäden
  • Unternehmen mit eigenerklärung über Gesamtumsatz in den letzten drei Geschäftsjahren
  • Unternehmen ohne Status als Unternehmen in Schwierigkeiten
  • Unternehmen mit Vorlage von testierten Bilanzen oder Bilanzauszügen
  • Unternehmen mit aktueller Wirtschaftsauskunft bzw. Bonitätsbeurteilung
  • Bewerber mit Unternehmensprofil (Dauer des Firmenbestehens, Rechtsform, Anzahl Arbeitnehmer)
  • Bewerber mit Meldebestätigung nach § 5 Telekommunikationsgesetz
  • Bewerber ohne rechtskräftige Verurteilung nach § 123 Abs. 1 bis 3 GWB
  • Bewerber ohne Aussagen nach § 124 Abs.1 GWB
  • Bewerber nicht rechtskräftig verurteilt wegen Verstoßes gegen das Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetz oder Arbeitnehmerentsendegesetz
  • Bewerber ohne Ausschluss nach §19 Abs.1 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG)
  • Bewerber mit Kenntnisnahme der Zuwendungsvoraussetzungen
  • Bewerber ohne Rückforderungsanordnung aufgrund eines Beschlusses der Kommission
  • Bewerber nicht zu den Personen oder Unternehmen in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014
  • Bieter mit bestehenden eigenen Infrastrukturen im Projektgebiet
  • Bieter ohne beträchtliche Marktmacht oder mit Verpflichtung zur Gewährung von Zugangsleistungen
  • Bieter mit mind. 1 Referenz über Projekte im Ausbau von Gigabit-Netzen mit mind. 100 Teilnehmern
  • Bieter mit mind. 1 Referenz über den Betrieb von Gigabit-Netzen mit mind. 100 Teilnehmern
Technische Details

Besondere Bedingungen

  • Das Vergabeverfahren wird als Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb in Anlehnung an § 12 KonzVgV i.V.m. § 17 VgV durchgeführt.
  • Ziel ist die Ermittlung geeigneter Bieter für die Inanspruchnahme von Investitionsbeihilfen für die Errichtung und den Betrieb eines NGA-Netzes.
  • Die rechtlichen Vorgaben an die Durchführung eines Vergabeverfahrens nach den §§ 97 ff. GWB bzw. der EU-Richtlinie 2014/24/EU finden keine unmittelbare Anwendung.
  • Die Ausschreibung dieser Beistellungsleistungen orientiert sich an vergaberechtlichen Grundsätzen – insbesondere dem Transparenzgebot sowie dem Gleichbehandlungsgrundsatz.
  • Ein Rechtsanspruch auf die Anwendung vergaberechtlicher Vorgaben wird hierdurch indes nicht begründet.
  • Alle Teilnehmer an 82 Adresspunkten werden mit FTTB/H-Technologie ausgebaut und zuverlässig mit Bandbreiten von mindestens 1 Gigabit/s symmetrisch versorgt.
  • Mit dem Ausbau des Lückenschluss-Gebietes sind alle förderfähigen Adressen der Gemeinde bzw. abgrenzbaren erwaltungsbezirke/Ortsteile gemäß den Bedingungen des vorgenannten Förderprogramms gigabitfähig zu erschließen.
  • Nach Ende der Maßnahme werden alle Teilnehmer an 82 Adresspunkten mit FTTB/H-Technologie ausgebaut und zuverlässig mit Bandbreiten von mindestens 1 Gigabit/s symmetrisch versorgt.
  • Der Bieter muss spätestens zum Zeitpunkt der Abgabe des Angebots bestehende eigene Infrastrukturen im Projektgebiet der zentralen Informationsstelle des Bundes zur Aufnahme in den Infrastrukturatlas mitgeteilt haben.
  • Spätestens mit der Abgabe des Teilnahmeantrags gibt der Bewerber die vorhandenen Infrastrukturdaten im Infrastrukturatlas des Bundes sowie etwaige neu bereitgestellte Informationen zur Nutzung im vorliegenden Vergabeverfahren frei und stimmt der Weitergabe dieser Information über Bestandsinfrastruktur an andere Bieter für die Angebotserstellung zu.
  • Der Auftraggeber behält sich vor, diese Informationen in Form von Shapedateien vom Bewerber einzufordern.
  • Bieter, die über beträchtliche Marktmacht verfügen und denen eine Verpflichtung zur Gewährung von Zugangsleistungen auferlegt wurde, sind zusätzlich verpflichtet, alle für die Inanspruchnahme von Zugangsleistungen erforderlichen Informationen mit dem Angebot unentgeltlich einzureichen.
  • Vorlage von mind. 1 Referenz über Projekte aus den letzten 5 Jahren im Ausbau von Gigabit-Netzen mit mindestens 100 Teilnehmern, die innerhalb von 48 Monaten nach Baubeginn abgeschlossen und in Betrieb genommen worden sind.
  • Vorlage von mind. 1 Referenz über Projekte aus den letzten 5 Jahren über den Betrieb von Gigabit-Netzen mit mindestens 100 Teilnehmern über einen Zeitraum von mindestens 12 Monaten.
  • Verstöße gegen Vergabevorschriften, durch die einem Bieter ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht, können von den Bietern mit einem Nachprüfungsverfahren gemäß § 160 GWB bei der in der Auftragsbekanntmachung genannten Vergabekammer geltend gemacht werden.
  • Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Absatz 3 GWB nicht mehr rechtzeitig, wenn der jeweilige Bieter den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt hat, jedoch innerhalb von zehn (10) Tagen keine Rüge gegenüber der Vergabestelle erhoben hat.
  • Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nicht spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gerügt worden.
  • Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nicht spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber der Vergabestelle gerügt worden.
  • Auch im Falle einer rechtzeitigen Rüge kann der Nachprüfungsantrag unzulässig sein, wenn mehr als fünfzehn (15) Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
  • Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen.
  • Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen.
  • Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.
Originaltitel: Gigabitausbau im Landkreis Wesermarsch – Lückenschluss Brake - Neuausschreibung
deen