Ausschreibung

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FS

Friedrich Sommer

Vertriebskoordinator

LOUPZ GmbH & Co. KG

Veröffentlicht
vor 4T
Heute
Abgabe
in 28T
Vertragsbeginn
in 150T
86156 Augsburg
Universitätsklinikum Augsburg (Augsburg)
Projektübersicht

Rahmenvereinbarung für externes Projektmanagement im Bauwesen. Angefragt wird die Beratung bautechnischer und technischer Projekte. Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt maximal 4 Jahre, beginnend mit Zuschlagserteilung. Verlängerungen sind möglich. Einzelabrufe behalten ihre Wirksamkeit. Der Bieter muss Angaben zum Bezug zu Russland machen. Geeignet für Startups.

Rahmenvereinbarung für bautechnisches und technisches Projektmanagement. Externes Management für Bauprojekte. Mit Fokus auf bautechnische und technische Projekte. Laufzeit maximal 4 Jahre.

Standort Projekt
Universitätsklinikum Augsburg, 86156 Augsburg, DEU
Eignung

Anforderungen an den Bieter

  • Ausschlussgründe nach §§ 123,124 GWB
  • § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz
  • § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz
  • § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz

Rollenqualifikationen

  • Projektmanagement mit Externem Management im Bauwesen
Technische Details
HOAI LP1LP2LP3-4LP5-9

Besondere Bedingungen

  • (1)Die Rahmenvereinbarung wird mit Zuschlagserteilung geschlossen. Die Mindestvertragslaufzeit beträgt 1 Jahr. Die Ausführung der vertraglich geschuldeten Leistungen beginnt mit Zuschlagserteilung und endet mit Ausschöpfung des geschätzten maximalen Auftragvolumens (Gesamtbedarfsmenge pro Jahr gem. § 1 Abs. 2), spätestens mit Ablauf der jeweiligen Laufzeit, wenn eine Kündigung gem. Abs. 2 erfolgt bzw. die dritte Verlängerung vorliegt. Abs. 4 bleibt hiervon unberührt, es gilt § 132 GWB.
  • (2)Sofern die Auftraggeberin nicht spätestens drei Monate vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit in der Form des § 14 kündigt, verlängert sich die Laufzeit zu gleichbleibenden Konditionen maximal dreimal um jeweils 1 Jahr.
  • (3)Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt insgesamt maximal 4 Jahre.
  • (4)Ein vor Ablauf dieser Rahmenvereinbarung abgeschlossener Einzelabruf behält seine Wirksamkeit auch über den Endzeitpunkt der Rahmenvereinbarung hinaus bis zur vollständigen Leistungserbringung. Für die Abwicklung des Einzelabrufs gelten die Regelungen der Rahmenvereinbarung für diesen Einzelabruf fort.
Originaltitel: Projektmanagement
deen