Ausschreibung

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LM

Leon Müller

Business Development Manager

MaibornWolff GmbH

Veröffentlicht
vor 30T
Heute
Abgabe
in 5T
Vertragsbeginn
in 69T
79108 Freiburg
Die Autobahn GmbH des Bundes - NL Südwest (Stuttgart)
Projektübersicht

Die Ausschreibung betrifft die Entsorgung von Reiseabfällen in Freiburg für die Jahre 2026 bis 2028. Die Leistung umfasst die Sammlung, den Transport und die fachgerechte Entsorgung der Abfälle. Es handelt sich um eine Dienstleistungsvergabe. Die Vergabe erfolgt im offenen Verfahren. Die Angebotsfrist endet am 26. Februar 2026. Es wird auf die Verordnung (EU) 2022/2560 über drittstaatliche Subventionen hingewiesen. Bieter müssen eine Erklärung über erhaltene drittstaatliche finanzielle Zuwendungen abgeben oder diese melden. Die Kriterien für die Vergabe sind Preis und technische Eignung. Es wird ein Mindestjahresumsatz von 300.000 €/a brutto gefordert. Unternehmen müssen als Entsorgungsfachbetrieb zertifiziert sein und über geeichte Fahrzeugwaagen verfügen. Referenzen über vergleichbare Leistungen der letzten 3 Jahre sind einzureichen.

Entsorgung von Reiseabfällen.

Standort Projekt
Am Gehöft 1, 79108 Freiburg, DEU
Finanzen
Geschätztes Honorar 300.000,00 €
Eignung

Anforderungen an den Bieter

  • Referenzen nach §75 Abs. 5 VgV
  • Mindestjahresumsatz in dem Tätigkeitsbereich dieses Auftrags beträgt 300.000,00 €/a brutto in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren
  • Eintragung in ein Berufsregister
  • Eintragung in ein Handelsregister
  • Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb gern. § 56 KrWG
  • Konformitätsbescheinigung der geeichten Fahrzeugwaagen

Rollenqualifikationen

  • Entsorgungsfachbetrieb
  • Fachkräfte mit beruflicher Qualifikation
Technische Details

Besondere Bedingungen

  • Die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, soweit Ihr Unternehmen beitragspflichtig ist.
  • Die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt.
  • Keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123 oder 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
  • Keine Ausschlussgründe gem. § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vorliegen (§ 124 (2) GWB). Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
Originaltitel: Entsorgung Reiseabfälle AM Freiburg 2026-2028
deen