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Die Techniker Krankenkasse (TK), die HEK und die hkk schreiben im Rahmen eines Open-House-Verfahrens Rabattverträge nach § 130a Abs. 8 SGB V aus. Ziel ist der Abschluss nicht-exklusiver Verträge mit allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmern über die im jeweiligen Los genannten Wirkstoffe, Wirkstoffkombinationen, Darreichungsformen oder Fertigarzneimittel. Es handelt sich um ein fortlaufendes Verfahren, bei dem ein Beitritt während der gesamten Vertragslaufzeit möglich ist. Individuelle Verhandlungen finden nicht statt; es gelten einheitliche Konditionen. Die Vertragslaufzeit beträgt grundsätzlich 24 Monate.
Abschluss von nicht-exklusiven Rabattverträgen nach § 130a Abs. 8 SGB V für verschiedene Wirkstoffe und Arzneimittelgruppen im Rahmen eines Open-House-Verfahrens durch die Techniker Krankenkasse, HEK und hkk.
Anforderungen an den Bieter
Rollenqualifikationen
Besondere Bedingungen