Ausschreibung

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Sascha Bahlau

Sascha Bahlau

Geschäftsführer

LOUPZ GmbH & Co. KG

Veröffentlicht
vor 8T
Heute
Abgabe
in 23T
Vertragsbeginn
in 292T
28309 Bremen
Immobilien Bremen - Eigenbetrieb der Stadtgemeinde Bremen (Bremen)
Projektübersicht

Die Ausschreibung betrifft Bodenbelagsarbeiten für den Neubau des Kinder- und Familienzentrums (KuFZ) Beim Sattelhof in Bremen. Der Auftraggeber ist die Immobilien Bremen - Eigenbetrieb der Stadtgemeinde Bremen. Das Projekt ist für die Ausführung im Jahr 2026 geplant, mit einem voraussichtlichen Startdatum am 10.12.2026 und einem Ende am 03.02.2027. Es handelt sich um eine europaweite Ausschreibung (CPV 45000000) mit einem offenen Verfahren. Angebote können bis zum 16.03.2026 eingereicht werden. Der Zuschlag erfolgt auf das wirtschaftlichste Angebot, wobei der Preis mit 100% gewichtet wird. Besondere Bedingungen betreffen die Rügefristen und Nachprüfungsverfahren nach GWB und VOB/A. "Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§123 und 124 GWB".

Neubau KuFZ Beim Sattelhof. Bodenbelagsarbeiten im Erdgeschoss. Ausführung im Jahr 2026.

Standort Projekt
Beim Sattelhof 14, 28309 Bremen, DEU
Finanzen
Geschätztes Honorar 200.000,00 €
Eignung

Anforderungen an den Bieter

  • Referenzen nach § 6a EU Nr. 3a VOB/A 2019
  • mindestens 2 Arbeitskräfte
  • 3 vergleichbare Referenzen der letzten 3 Geschäftsjahre
  • Mindestumsatz 200.000 EUR
  • Nachweis der Haftpflichtversicherung (§6a EU Nr. 2a VOB/A 2019)
Technische Details

Besondere Bedingungen

  • Verletzung in seinen Rechten nach §97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht, kann ein Nachprüfungsverfahren gemäß der §§ 160 ff. GWB bei der unter Überprüfungsstelle genannten Stelle einleiten.
  • Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat
  • Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden
  • Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Vergabebekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden
  • mehr als 15 Tage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
  • Die Ausführungen zur Unzulässigkeit (vorstehend unter lit. B) gelten nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Satz 2 GWB.
  • § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Originaltitel: Neubau KuFZ Beim Sattelhof - Bodenbelagsarbeiten
deen