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Der Zweckverband Breitband Landkreis Schwäbisch Hall beabsichtigt in der Gemeinde Obersontheim ein passives FTTB/H-Glasfasernetz in "grauen Flecken" zu errichten. Hierzu sind die erforderlichen Bauleistungen zu beauftragen, insbesondere Tiefbau-Leistungen in offener und geschlossener Bauweise (ca. 60 km Verlegestrecke - davon ca. 25,2 km in Bestand), Zieh- und Einblasleistungen, Infrastrukturleistungen, Realisierung von ca. 567 Hausanschlüssen, v.a. die Errichtung von Netztechnik, energietechnische Leistungen und Glasfasermontagearbeiten. Die Förderung erfolgt auf Grundlage der Richtlinie Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland vom 26. April 2021 („Gigabit-Richtlinie“) sowie der Gigabit-Richtlinie 2.0 vom 31. März 2023 und der Landesförderung des Landes Baden-Württemberg nach der VwV Gigabitmitfinanzierung vom 10. September 2021. Die Bestimmungen dieser Förderrichtlinien und Verwaltungsvorschriften sowie der Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des flächendeckenden Aufbaus von Gigabitnetzen in „grauen Flecken“ vom 13. November 2020 sind einzuhalten. Der vorläufige Förderbescheid des Bundes vom 08. Juli 2022, sowie vom 09. Oktober 2023 ist als Anlage A und der Zuwendungsbescheid des Landes vom 11. Oktober 2022 als Anlage B beigefügt.
Errichtung eines FttB-/H- Netzes. Passive Glasfasernetze in grauen Flecken. Bauleistungen, Tiefbau, Kabelmontage.
Anforderungen an den Bieter
Rollenqualifikationen
Besondere Bedingungen