Ausschreibung

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Sascha Bahlau

Sascha Bahlau

Geschäftsführer

LOUPZ GmbH & Co. KG

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MVG - Mainzer Verkehrsgesellschaft mbH (Mainz)
Projektübersicht

Die Mainzer Verkehrsgesellschaft mbH erneuert die Straßenbahnhaltestelle Dornsheimer Weg in Mainz Hechtsheim. Beide Bahnsteige, die Fahrtrichtung Innenstadt und die Fahrtrichtung stadtauswärts, werden erneuert. Maßnahmen umfassen die Verlängerung und Anhebung der Bahnsteige, Installation eines Blindenleitsystems, Erneuerung der Wartehalle und Haltestellenausstattung sowie der Beleuchtungsanlage. Der Fahrkartenautomat wird versetzt. Das Projekt wird als Tiefbaumaßnahme durchgeführt und hat eine geschätzte Dauer von 3 Monaten.

Neubau Straßenbahnhaltestelle Dornsheimer Weg. Barrierefreier Ausbau mit neuen Bahnsteigen und Wartehalle. Blindenleitsystem und neue Beleuchtung.

Standort Projekt
DEU
Finanzen
Geschätztes Honorar 10.500.000,00 €
HOAI - Der geschätzte Wert der Leistung beläuft sich auf 10.500.000 EUR netto. Die genauen Angaben sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Eignung

Anforderungen an den Bieter

  • Referenzen nach §75 Abs. 5 VgV
  • Mindestjahresumsatz nach §45 VgV

Rollenqualifikationen

  • Nachweis über die Durchführung von 2 gleichwertigen Maßnahmen Referenzprojekte aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren. Die Referenzprojekte müssen Tiefbauprojekte mit einem Projektvolumen von mindestens 250 TEUR sein und von vergleichbar großen oder größeren Verkehrsgesellschaften, in einer vergleichbar großen oder größeren Stadt oder in einer vergleichbar großen oder größeren Kommune durchgeführt worden sein. Mindestens eines der Referenzprojekte muss das Stopfen von Gleisen enthalten. Falls die Stopfarbeiten durch einen Nachunternehmer ausgeführt werden, ist eine zusätzliche Referenz des Nachunternehmers einzureichen.
Technische Details
HOAI LP1LP2LP3LP4LP5LP6LP7LP8LP9

Besondere Bedingungen

  • Zur Prüfung des Vergabeverfahrens im Hinblick auf das Vorliegen von Vergaberechtsverstößen können die Bieter einen Nachprüfungsantrag bei der vorgenannten Vergabekammer stellen. Es wird darauf hingewiesen, dass ein solcher Antrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) nur zulässig ist, soweit der Bieter: - den Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gerügt hat, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zur Angebotsabgabe gerügt hat. Darüber hinaus muss der Nachprüfungsantrag nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des AG, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden. Anderenfalls ist dieser verspätet und somit unzulässig.
Originaltitel: Barrierefreier Ausbau der Straßenbahnhaltestelle Dornsheimer Weg
deen