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Die DAK-Gesundheit beabsichtigt den Abschluss einer nicht-exklusiven Rabattvereinbarung nach § 130a Abs. 8 SGB V für den Wirkstoff Erythropoetin (ausschließlich Epoetin alfa und zeta), ATC B03XA01. Der Vertrag läuft vom 01.07.2026 bis zum 30.06.2028. Es handelt sich um ein Zulassungsmodell, bei dem pharmazeutische Unternehmen jederzeit beitreten können, sofern sie die Anforderungen erfüllen. Die Einreichung der Unterlagen erfolgt elektronisch per E-Mail an openhouse@dak.de. Das Verfahren dient der Sicherstellung der Arzneimittelversorgung und ist als offenes Zulassungsverfahren konzipiert.
Abschluss einer nicht-exklusiven Rabattvereinbarung nach § 130a Abs. 8 SGB V für den Wirkstoff Erythropoetin (Epoetin alfa und zeta), ATC B03XA01, durch die DAK-Gesundheit.
Anforderungen an den Bieter
Besondere Bedingungen