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Die AOK Hessen hebt das Open-House-Verfahren für nicht-exklusive Rabattverträge gemäß § 130a Abs. 8 SGB V für die Wirkstoffe Aflibercept (40mg/ml, ATC S01LA05) und Ranibizumab (ATC S01LA04) mit Wirkung zum 31.07.2026 auf. Ein Beitritt oder Vertragsabschluss ist ab diesem Zeitpunkt nicht mehr möglich, bestehende Verträge werden gekündigt. Eine Neuveröffentlichung der Ausschreibung ist zeitnah geplant.
Aufhebung der nicht-exklusiven Rabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V (Open-House-Modell) für die Wirkstoffe Aflibercept und Ranibizumab.
Anforderungen an den Bieter
Besondere Bedingungen
Das Open House Verfahren zum Abschluss nicht exklusiver Rabattverträge nach §130a Abs. 8 SGB V zu Arzneimitteln mit dem Wirkstoff Aflibercept nur in der Wirkstärke 40mg/ml (ATC-Code: S01LA05) wird mit sofortiger Wirkung zum 31.07.2026 insgesamt aufgehoben. Ein Beitritt bzw. Vertragsabschluss kann dann nicht mehr erfolgen. Bereits geschlossene Verträge mit den Vertragspartnern werden gekündigt. Eine Neuveröffentlichung erfolgt zeitnah.
Das Open House Verfahren zum Abschluss nicht exklusiver Rabattverträge nach §130a Abs. 8 SGB V zu Arzneimitteln mit dem Wirkstoff Ranibizumab (ATC-Code: S01LA04) wird mit sofortiger Wirkung zum 31.07.2026 insgesamt aufgehoben. Ein Beitritt bzw. Vertragsabschluss kann dann nicht mehr erfolgen. Bereits geschlossene Verträge mit den Vertragspartnern werden gekündigt. Eine Neuveröffentlichung erfolgt zeitnah.