Ausschreibung

Bekanntmachungs-ID: a5a780cd-5dc7-4711-aebe-d2b286d3fe80

Finde und Verstehe Ausschreibungen 3x schneller

Erstellen Sie ein kostenloses Konto oder melden Sie sich an, um Ausschreibungen in Ihrer Liste zu speichern.

"Wir haben unsere wöchentliche Ausschreibungssuche von 6 auf 2 Stunden reduziert – und dabei mehr qualifizierende Ausschreibungen gefunden."

Sascha Bahlau

Sascha Bahlau

Geschäftsführer

LOUPZ GmbH & Co. KG

Veröffentlicht
Heute
Abgabe
in 17T
53117 Bonn
BWI GmbH (Berlin)
Projektübersicht

Die BWI erwägt, einen Rahmenvertrag zu liefern. Dieser beinhaltet Hard- und Softwarekomponenten sowie Supportleistungen. Das Verfahren wird offen vergeben. Es gibt zwei Lose. Der Vertrag hat eine Laufzeit von maximal 4 Jahren. Los 1 umfasst die Lieferung und Überlassung der Produkte sowie Supportleistungen. Los 2 beinhaltet produktnahe Dienstleistungen zu den Infoblox Produkten. Die Beschaffung erfolgt für die BWI GmbH. Der Projektstandort ist Bonn. Die Vergabe ist in 2 Lose aufgeteilt. Die Laufzeit beträgt jeweils 48 Monate. Die Angebote müssen bis zum 23. März 2026, 12:00 Uhr, eingereicht werden. Die Eignungskriterien sind detailliert aufgeführt. Die Vergabestelle behält sich Nachforderungen vor. Es gibt keine EU-Fördermittel. Das Verfahren ist nicht für KMU geeignet.

Standort Projekt
53117 Bonn, DEU
Eignung

Anforderungen an den Bieter

  • Referenzen nach §75 Abs. 5 VgV
  • Mindestjahresumsatz nach §45 VgV
Technische Details

Besondere Bedingungen

  • Es wird auf § 160 GWB mit folgendem Wortlaut verwiesen: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Originaltitel: 1830-AS-DNS Infloblox
deen