Ausschreibung

Bekanntmachungs-ID: a5b34634-20c7-4faa-9e5f-4b5e8374858d

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CT

Christin Tech

Geschäftsführerin

Cybay New Media GmbH

Veröffentlicht
Heute
Abgabe
in 12T
Vertragsbeginn
in 89T
71638 Ludwigsburg
Vermögen und Bau Baden-Württemberg, Amt Ludwigsburg (Ludwigsburg)
Projektübersicht

Lieferung, Montage und Inbetriebnahme von Medientechnik. Ausstattung von Aula, Hörsälen und weiteren Räumen. Systemintegration und Dokumentation. Schnittstellen zu Elektro- und Netzwerktechnik. Mehrere Montageteams sind erforderlich.

Neubau des Hochschulstandorts "Campus Neue Weststadt". Aula, Hörsäle und weitere Räume sind auszustatten. Medientechnik für Präsentation und Beschallung.

Standort Projekt
Karlsplatz 5, 71638 Ludwigsburg, DEU
Finanzen
Projektwert 4.654.241,53 €
Geschätztes Honorar 4.654.241,53 €
Nach RBBau
Eignung

Rollenqualifikationen

  • Projektleiter
  • Monteure
Technische Details

Besondere Bedingungen

  • Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist entsprechend § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Originaltitel: AV-Technik
deen