Ausschreibung

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LM

Leon Müller

Business Development Manager

MaibornWolff GmbH

Veröffentlicht
Heute
Abgabe
in 6T
Vertragsbeginn
in 65T
40200 Düsseldorf
Landeshauptstadt Düsseldorf, Der Oberbürgermeister, Amt für Recht, Vergabe und Versicherungen, Zentrale Vergabestelle (Düsseldorf)
Projektübersicht

Das Projekt umfasst die Elektroarbeiten für den Neubau des Städtischen Gymnasiums Heinzelmännchenweg in Düsseldorf. Die Gesamtmaßnahme besteht aus zwei Bauteilen, die durch eine Brücke verbunden sind. Die elektrische Anlage ist umfangreich und beinhaltet die elektrotechnische Versorgung mit Verteilern, Beleuchtung, Steckdosen und EDV-Ausstattung. Darüber hinaus sind Sonderanlagen wie Brandmeldeanlagen, Sprachalarmierungsanlagen und Einbruchmeldeanlagen Teil des Projekts. Es werden auch Vorrüstungen für Veranstaltungs- und Medientechnik sowie Außenanlagenkomponenten wie Mastleuchten und Schulhofanlagen installiert. Die Vorbereitung für eine Gebäudefunkanlage für BOS ist ebenfalls vorgesehen.

Neubau eines Gymnasiums. Brandschutz- und Sicherheitstechnik. Moderne Lernumgebung.

Standort Projekt
40200 Düsseldorf, DEU
Finanzen
Geschätztes Honorar 100,00 €
HOAI - 3% der Auftragssummer, Mängelansprüche 3% der Abrechnungssumme
Eignung

Anforderungen an den Bieter

  • Nachweis über die Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu fünf Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
  • Erklärung über den Gesamtumsatz für 1/2/3 letzten abgeschlossenen Geschäftsjahre.
  • Erklärung über den Umsatz jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
  • Nachweis der Eintragung in die Handwerksrolle oder das Mitgliederverzeichnis einer Berufskammer der Länder.
  • Nachweis der Eintragung in das Handelsregister (ggf. Mitgliederverzeichnis einer Berufskammer der Länder).
Technische Details
HOAI LP1LP2LP3-4LP5-9

Besondere Bedingungen

  • Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage ab Kenntnis des Verstoßes, der zur Unwirksamkeit des Vertrages führt, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss oder im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung.
  • Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungs-verfahrens unzulässig, soweit - der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat.
  • Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
  • Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
  • mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Originaltitel: Elektroarbeiten Schule Heinzelmännchenweg
deen