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Die Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz Berlin schreibt die Leistungen zur Tierkörperbeseitigung aus. Gegenstand des Auftrags ist die fachgerechte Abholung, der Transport und die Beseitigung tierischer Nebenprodukte der Kategorien 1 und 2 gemäß Verordnung (EG) Nr. 1069/2009. Bieter müssen über eine geeignete Tierkörperbeseitigungsanlage mit einer Kapazität von mindestens 800 t/Jahr sowie eine Sammelstelle im Berliner Stadtgebiet verfügen. Die Vertragslaufzeit beträgt 36 Monate, beginnend ab dem 01.09.2026, mit einer Option auf Verlängerung um ein weiteres Jahr. Die Einhaltung von Qualitäts- und Hygienestandards (DIN EN ISO 9001, HACCP) ist zwingend erforderlich.
Ausschreibung zur Tierkörperbeseitigung durch die Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz Berlin. Der Auftrag umfasst die Abholung, den Transport sowie die hygienische Beseitigung tierischer Nebenprodukte der Kategorien 1 und 2.
Anforderungen an den Bieter
Rollenqualifikationen
Besondere Bedingungen