Die Techniker Krankenkasse (TK), die HEK - Hanseatische Krankenkasse und die Handelskrankenkasse (hkk) schreiben im Rahmen eines Open-House-Verfahrens Rabattverträge nach § 130a Abs. 8 SGB V für diverse Wirkstoffe, Wirkstoffkombinationen und Darreichungsformen aus. Ziel ist der Abschluss von nicht-exklusiven Verträgen mit allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmern, um die Arzneimittelversorgung sicherzustellen. Ein Beitritt zu diesem Verfahren ist während der gesamten Vertragslaufzeit jederzeit möglich. Es werden keine individuellen Verhandlungen geführt; es gelten einheitliche Konditionen für alle Vertragspartner.
Abschluss von Open-House-Rabattverträgen nach § 130a Abs. 8 SGB V für verschiedene Wirkstoffe und Arzneimittel durch die Techniker Krankenkasse, HEK und hkk.
Anforderungen an den Bieter
Besondere Bedingungen
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Bekanntmachungs-ID: a73159b8-dcf7-47d6-8f60-df40be85dc0d