Ausschreibung

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Christin Tech

Geschäftsführerin

Cybay New Media GmbH

Veröffentlicht
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Heute
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Vertragsbeginn
in 114T
Geothermie Gräfelfing GmbH & Co. KG (Gräfelfing)
Projektübersicht

Die Geothermie Gräfelfing GmbH & Co. KG plant die Errichtung einer Tiefengeothermieanlage zur kommunalen Wärmeversorgung. Es soll das Malm-Reservoir zur Wärmeversorgung erschlossen werden. Als Teil dieses Planes soll eine Tiefengeothermieanlage sowie ein dazugehöriges Fernwärmenetz mit Redundanz- und Spitzenheizwerk geplant, errichtet und betrieben werden. Vor diesem Hintergrund ist die Niederbringung von vier geothermischen Tiefbohrungen (zwei Dubletten mit jeweils einer Förderbohrung und einer Injektionsbohrung) von einem Sammelbohrplatz und die Errichtung eines Technikgebäudes geplant. Eine der beiden Dubletten soll als unabhängige Redundanz- und Spitzenlastversorgung dienen, um eine 100 %ig CO2-freie Wärmeversorgung gewährleisten zu können. Das vorgesehene Grundstück liegt am "Neurieder Weg 1", Gemarkung: 8673 Gräfelfing, Flurstück: 180/0. Es werden Angebote für die Erbringung von Bohrleistungen und zur Errichtung eines Technikgebäudes gesucht. Die Hauptleistung umfasst die Niederbringung von vier Tiefbohrungen. Die Laufzeit derartiger Verträge ist in der Regel kurz. Angeboten wird ein Bohrkontraktor. Der Auftraggeber behält sich vor, optionale zusätzliche Leistungen abzurufen. Die zu erbringenden Leistungen umfassen unter anderem die Errichtung eines Technikgebäudes und die Niederbringung von Tiefbohrungen. Der Auftraggeber erwartet ein Angebot für das Bohrkontraktwesen und die Errichtung eines Technikgebäudes. Die Laufzeit des Vertrages ist auf 15 Monate festgelegt. Die geschätzten Kosten für die Planung betragen 30 Mio. Euro. Die Ausschreibung richtet sich an Unternehmen, die über entsprechende Erfahrungen im Bereich Tiefengeothermie und Bohrtechnik verfügen. Die Angebotsbewertung erfolgt anhand von Preis, Zeitplan und Personalqualifikation. Die Vergabe erfolgt nach dem Prinzip des wirtschaftlichsten Angebots. Bei der Angebotswertung wird der Preis mit 68% gewichtet, die Zeitachse mit 20% und die Personalqualifikation mit 12%. Bieter müssen eine Berufshaftpflichtversicherung nachweisen. Es wird eine Mindestanzahl von 3 und eine Maximalanzahl von 5 Bietern für die engere Wahl geben. Die Frist für die Einreichung von Teilnahmeanträgen ist der 20. März 2026.

Neubau einer Tiefengeothermieanlage. Erschließung des Malm-Reservoirs zur Wärmeversorgung. Planung, Errichtung und Betrieb einer Fernwärmeanlage.

Standort Projekt
Gräfelfing, DEU
Finanzen
Geschätztes Honorar 30.000.000,00 €
Eignung

Anforderungen an den Bieter

  • Referenzen nach §75 Abs. 5 VgV
  • Mindestjahresumsatz nach §45 VgV

Rollenqualifikationen

  • Dipl.-Ing. Univ./TU/TH/FH, Master oder vergleichbare Berufsausbildung, jeweils Ausbildungsrichtung Geologie, Erdölfördertechnik oder Bohrtechnik oder vergleichbar in den letzten drei Jahren
Technische Details

Besondere Bedingungen

  • Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung in der Bundesrepublik Deutschland hat einen Empfangsbevollmächtigten in der Bundesrepublik Deutschland zu benennen. Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten nennen.
  • Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt.
  • Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB).
  • Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB).
  • Teilt die Vergabestelle mit, dass einer Rüge nicht abgeholfen wird, kann ein Nachprüfungsantrag bei der unten angegebenen Vergabekammer nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung schriftlich gestellt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
  • Eigenerklärung darüber, dass für den Zeitraum der Leistungserbringung eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme für Personenschäden in Hohe von 10.000.000,- Euro sowie einer Deckungssumme von 10.000.000,- Euro für sonstige Schäden besteht oder bestehen wird. Die Deckungssumme muss jährlich mindestens zweifach zur Verfügung stehen. Bei Nichterfüllung der Mindestanforderung erfolgt der Ausschluss.
  • Eigenerklärung über die durchschnittliche jährliche Anzahl der Mitarbeiter des Unternehmens mit Ausbildung als Dipl.-Ing. Univ./TU/TH/FH, Master oder vergleichbarer Berufsausbildung, jeweils Ausbildungsrichtung Geologie, Erdölfördertechnik oder Bohrtechnik oder vergleichbar in den letzten drei Jahren.
  • Eigenerklärung über den durchschnittlichen jährlichen Gesamtumsatz des Unternehmens, bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre. Der jährliche Gesamtumsatz muss mindestens 30 Mio. Euro pro Jahr betragen, andernfalls erfolgt der Ausschluss.
  • Eigenerklärung über den durchschnittlichen jährlichen Umsatz im Geschäftsbereich des Auftrags des Unternehmens, bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre.
  • Eigenerklärung zu mindestens zwei geeigneten Referenzen über früher ausgeführte Bohraufträge, jeweils bezogen auf die letzten fünf Jahre, jeweils untergliedert nach Name des Auftraggebers, Erbringungszeitraum, Anzahl der ausgeführten Bohrungen, Leistungserbringer, Bohrtiefe, erbrachte Service-/Dienstleistungen, Auftragsvolumen und Gestein. Die Mindestreferenzen sind erbracht, wenn die geforderten Mindestanforderungen erfüllt sind; andernfalls erfolgt der Ausschluss. Hierfür müssen sie Angaben zu Name des Auftraggebers, Erbringungszeitraum, Anzahl der ausgeführten Bohrungen, Leistungserbringer, Bohrtiefe, mindestens zwei erbrachte Service-/Dienstleistungen, Auftragsvolumen und Gestein ausweisen. Die Mindestreferenzen werden - soweit kein Ausschluss erfolgt - hinsichtlich der ihnen zuerkannten Bedeutung für die zu vergebenden Leistungen gewichtet und mit einem Punktesystem bewertet.
  • Eigenerklärung zu geeigneten weiteren Referenzen über früher ausgeführte Bohraufträge, jeweils bezogen auf die letzten fünf Jahre, jeweils untergliedert nach Name des Auftraggebers, Erbringungszeitraum, Anzahl der ausgeführten Bohrungen, Leistungserbringer, Bohrtiefe, erbrachte Service-/Dienstleistungen, Auftragsvolumen und Gestein. Die weiteren Referenzen sind erbracht, wenn die geforderten Mindestanforderungen erfüllt sind; andernfalls erfolgt die Nichtwertung der Referenz. Hierfür müssen sie Angaben zu Name des Auftraggebers, Erbringungszeitraum, Anzahl der ausgeführten Bohrungen, Leistungserbringer, Bohrtiefe, mindestens eine erbrachte Service-/Dienstleistung, Auftragsvolumen und Gestein ausweisen. Die Mindestreferenzen werden - soweit kein Ausschluss erfolgt - hinsichtlich der ihnen zuerkannten Bedeutung für die zu vergebenden Leistungen gewichtet und mit einem Punktesystem bewertet. Es können maximal drei weitere Referenzen angegeben werden.
  • Mit der Zuschlagserteilung für die 1. Dublette (BA1) erfolgt zunächst die Beauftragung der Leistungen ohne die im Leistungsverzeichnis angegebenen Bedarfspositionen. Die im Leistungsverzeichnis angegebenen Mengen für Bedarfspositionen dienen lediglich der Vergleichbarkeit der Angebote im Rahmen der Angebotswertung. Werden im Rahmen der Ausführung Bedarfspositionen erforderlich, werden diese zu den Angebotspreisen dementsprechend dem finalen Angebot des AN abgerufen. Das Gleiche gilt im Falle der Beauftragung mit der optionalen 2. Dublette (BA2).
  • vgl. Vergabeunterlagen, dort insb. Vertragsunterlagen.
  • Der Auftraggeber kann den Bieter auffordern, fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. Die Unterlagen sind vom Bieter nach Aufforderung durch den Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen.
Originaltitel: Geothermie Gräfelfing GmbH&Co.KG - Bohrkontraktor
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