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Die Rheinbahn AG schreibt den Abschluss eines Kollektivvertrages zur Einführung einer betrieblichen Krankenversicherung (bKV) für ihre tariflich Beschäftigten aus. Die bKV ist als obligatorischer Gruppenversicherungsvertrag auszugestalten. Der Auftraggeber gewährt den Beschäftigten einen steuerfreien Sachbezug von maximal 30,00 EUR pro Monat. Die Mindestlaufzeit beträgt zwei Jahre, mit der Option auf dreimalige Verlängerung um jeweils 24 Monate. Die Zuschlagskriterien setzen sich aus 25 % Angebotspreis und 75 % wertungsrelevanten Anforderungen zusammen.
Abschluss eines Kollektivvertrages über eine betriebliche Krankenversicherung (bKV) als obligatorischer Gruppenversicherungsvertrag für die tariflich Beschäftigten der Rheinbahn AG.
Anforderungen an den Bieter
Besondere Bedingungen
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Bekanntmachungs-ID: a7ac9aa7-0f8d-4e83-bf93-5a436126370f