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Die Gerhart-Hauptmann-Stiftung schreibt Planungsleistungen für die Sanierung des Gerhart-Hauptmann-Hauses auf Hiddensee aus (Los 3: TGA HLS, Los 4: TGA Elektro). Das Gebäude befindet sich in dauerhafter Nutzung, was zu einem erheblichen Sanierungsstau geführt hat. Neben der Grundsanierung der Gebäudehülle und Struktur ist eine Teilunterkellerung sowie die Ertüchtigung der Fundamente geplant. Die haustechnischen Anlagen müssen vollständig erneuert werden, wobei museale Bereiche behutsam und minimalinvasiv zu behandeln sind. Historische Bauteile wie Lichtschalter und Heizkörper sind nach Möglichkeit zu integrieren. Die Beauftragung erfolgt stufenweise von LP 3 bis LP 9.
Planungsleistungen für die Sanierung des Gerhart-Hauptmann-Hauses auf Hiddensee, Los 3 (TGA HLS) und Los 4 (TGA Elektro). Umfasst Grundsanierung, Teilunterkellerung und Erneuerung der haustechnischen Anlagen unter Berücksichtigung denkmalpflegerischer Anforderungen.
Anforderungen an den Bieter
Rollenqualifikationen
Besondere Bedingungen
Im Jahr 2020 wurden eine bautechnische und zeichnerische Bestandsaufnahme durchgeführt sowie Gutachten zu Holzschutz, Baugrund, Schadstoffen und eine restauratorische Untersuchung durchgeführt. Auf dieser Grundlage erfolgten daraufhin die Vorplanung, die Entwurfsplanung sowie die Genehmigungsplanung für die geplante Teilunterkellerung des Hauses Seedorn. Im Bereich der Fachplanungen wurden ein statisches Sanierungskonzept sowie eine TGA-Planung im Vorplanungsstand erarbeitet. Die bisher erbrachten Planungsleistungen sind Grundlage der Fortführung der Baumaßnahme. Es ist die Planung der Technische Ausrüstung ab LPH 3 auf Grundlage des vorhan-denen Sanierungskonzepts zu erarbeiten. Dafür sind die Grundleistungen ab der Leistungsphase 3 bis zur Leistungsphase 9 gem. § 55 HOAI i.V.m. Anlage 15.1 zur HOAI zu erbringen. Die haustechnischen Anlagen müssen komplett erneuert werden, wobei teilweise historische Bauteile (Lichtschalter, Lampen, Heizkörper etc.) zu integrieren sind. Im Los 3 werden die Anlagengruppe 1 und 2 gem. § 53 HOAI beauftragt, Planungsleistungen für die Anlagengruppe 3 sind nicht zu erbringen.
Im Jahr 2020 wurden eine bautechnische und zeichnerische Bestandsaufnahme durchgeführt sowie Gutachten zu Holzschutz, Baugrund, Schadstoffen und eine restauratorische Untersuchung durchgeführt. Auf dieser Grundlage erfolgten daraufhin die Vorplanung, die Entwurfsplanung sowie die Genehmigungsplanung für die geplante Teilunterkellerung des Hauses Seedorn. Im Bereich der Fachplanungen wurden ein statisches Sanierungskonzept sowie eine TGA-Planung im Vorplanungsstand erarbeitet. Die bisher erbrachten Planungsleistungen sind Grundlage der Fortführung der Baumaßnahme. Es ist die Planung der Technische Ausrüstung ab LPH 3 auf Grundlage des vorhan-denen Sanierungskonzepts zu erarbeiten. Dafür sind die Grundleistungen ab der Leistungsphase 3 bis zur Leistungsphase 9 gem. § 55 HOAI i.V.m. Anlage 15.1 zur HOAI zu erbringen. Die haustechnischen Anlagen müssen komplett erneuert werden, wobei teilweise historische Bauteile (Lichtschalter, Lampen, Heizkörper etc.) zu integrieren sind. Im Los 4 werden die Anlagengruppe 4 und 5 gem. § 53 HOAI beauftragt.