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Die Techniker Krankenkasse sowie die HEK und hkk führen ein Open-House-Verfahren zum Abschluss von Arzneimittelrabattverträgen für Cannabis (Cannabisextrakte und Dronabinol) gemäß § 130a Abs. 8 i.V.m. § 31 Abs. 6 SGB V durch. Es handelt sich um ein Verfahren ohne individuelle Verhandlungen, bei dem einheitliche Konditionen gelten. Alle geeigneten pharmazeutischen Unternehmer, die die Anforderungen an Zulassung und Zuverlässigkeit erfüllen, können beitreten. Die Vertragslaufzeit beträgt maximal 24 Monate, beginnend ab dem 01.04.2026 bis zum 31.03.2028. Ein Beitritt ist während der gesamten Laufzeit möglich.
Abschluss von Arzneimittelrabattverträgen für Cannabisextrakte und Dronabinol im Rahmen eines Open-House-Verfahrens für die Techniker Krankenkasse und weitere beteiligte Kassen.
Anforderungen an den Bieter
Besondere Bedingungen