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Die Fraunhofer-Gesellschaft schreibt die Gefahrstoffentsorgung aus. Der Auftragnehmer muss nach der Verordnung für Entsorgungsfachbetriebe (EfbV) für die Bereiche Sammlung, Transport und Lagerung für die ausgeschriebenen Abfallarten zertifiziert sein. Die Beseitigung oder Verwertung der Abfälle hat in einer für die jeweilige Abfallart zugelassenen Anlage zu erfolgen. Zur Überbrückung von Entsorgungsengpässen ist ein ausreichend dimensioniertes, genehmigtes Zwischenlager vorzuhalten. Die Abwicklung erfolgt gemäß den Verordnungen zum KrWG. Der Vertrag hat eine Laufzeit von 2 Jahren mit einer Verlängerungsoption um ein weiteres Jahr.
Gefahrstoffentsorgung durch einen zertifizierten Entsorgungsfachbetrieb. Der Auftrag umfasst die Sammlung, den Transport sowie die fachgerechte Beseitigung oder Verwertung verschiedener Abfallarten gemäß KrWG.
Anforderungen an den Bieter
Besondere Bedingungen