Ausschreibung

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RT

Robert Tech

Geschäftsführer

assecor GmbH

Veröffentlicht
Heute
Fragen
in 23T
Abgabe
in 30T
Vertragsbeginn
in 104T
31515 Wunstorf
Zweckverband Abfallwirtschaft Region Hannover (Hannover)
Projektübersicht

Umbau der Sickerwasserbehandlungsanlage auf der Deponie Kolenfeld. Die bestehenden Umkehrosmose-Anlagen (UO 1 und UO 2) sollen um eine dritte Anlage erweitert werden. Die Durchsatzleistung der Kläranlage soll auf ca. 300 m³/d erhöht werden. Die Speicherkapazität wird von 2.800 m³ auf 4.800 m³ erweitert. Die gesamte Maschinentechnik auf der Kläranlage wird erneuert. Die Leistung wird in zwei Lose geteilt: Los 1: Bautechnik (Tief- und Hochbau, Betonbau, PE-Auskleidung, GFK-Kuppeldach). Los 2: Maschinen- und Elektrotechnik (Montage Pumpen, Kompressor, Filteranlage, Rohrleitungsbau, Versorgungsherstellung, Messtechnik, Steuerung, Programmierung). Zuschlag wird losweise auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt, unter Berücksichtigung von Rabatten für gemeinsame Vergabe beider Lose.

Umbau der Sickerwasserbehandlungsanlage auf der Deponie Kolenfeld. Erweiterung der Kapazitäten und Erneuerung der Maschinentechnik.

Standort Projekt
Deponie Kolenfeld, 31515 Wunstorf, DEU
Eignung

Anforderungen an den Bieter

  • Referenzen nach §75 Abs. 5 VgV
  • Mindestjahresumsatz nach §45 VgV
Technische Details

Besondere Bedingungen

  • Gemäß VHB Formblatt 214 (Besondere Vertragsbedingungen) sowie Beiblatt zum Formblatt 214 (weitere Besondere Vertragsbedingungen).
  • Der Auftraggeber weist darauf hin, dass etwaige Nachprüfungsanträge unzulässig sind, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
  • Im Fall der Auftragsvergabe an eine Bietergemeinschaft haften alle Mitglieder der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch.
  • Im Fall der Eignungsleihe haftet auch der Eignungsverleiher gemäß § 6d EU Abs. 2 VOB/A.
Originaltitel: Abfallwirtschaft Region Hannover: Umbau der Sickerwasserbehandlungsanlage auf der Deponie Kolenfeld
deen