Ausschreibung

Bekanntmachungs-ID: aa59fbde-8a17-45f8-918d-e7df74adb2d2

Finde und Verstehe Ausschreibungen 3x schneller

Erstellen Sie ein kostenloses Konto oder melden Sie sich an, um Ausschreibungen in Ihrer Liste zu speichern.

"Tender Zen hilft uns, relevante Ausschreibungen zu entdecken, die wir sonst verpasst hätten."

RT

Robert Tech

Geschäftsführer

assecor GmbH

Veröffentlicht
vor 45T
Abgabe
vor 12T
Heute
Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Geschäftsbereich Nienburg (Nienburg)
Projektübersicht

Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr plant den Ausbau der Bundesstraße 6. Bestandteil ist der Rückbau und Neubau von Brückenbauwerken über die ICE-Strecke. Weiterhin wird eine Stützwand errichtet und die Oberleitungsanlage angepasst. Die Baumaßnahme beinhaltet eine Behelfsumfahrung mit Behelfsbrücke. Die Ausführungsplanung und Baudurchführung erfolgt mittels BIM-Arbeitsmethode. Die Verkehrsfreigabe der neuen Brückenbauwerke ist für Juli 2029 geplant. Die Gesamtdauer des Projekts beträgt 42 Monate.

Rückbau und Neubau von Brückenbauwerken über ICE-Strecke. Errichtung einer Stützwand. Anpassung der Oberleitungsanlage.

Standort Projekt
Neustadt am Rübenberge, DEU
Finanzen
Geschätztes Honorar 100.000,00 €
HOAI - Der Preis (in EUR, netto) wird ermittelt aus der Wertungssumme des Angebotes. Die Wertungssumme (in EUR, netto) wird ermittelt aus der nachgerechneten Angebotssumme. Für die Angebotswertung wird der Preis (in EUR, netto) wie folgt in eine Punkteskala von 0 bis 5 Punkten normiert: - 5 Punkte erhält das Angebot mit dem niedrigsten Preis. - 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem 2,0-fachen des niedrigsten Preises. - Alle Angebote mit darüber liegenden Preisen erhalten ebenfalls 0 Punkte. - Die Punktermittlung für die dazwischen liegenden Preise erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu drei Stellen nach dem Komma.
Eignung

Anforderungen an den Bieter

  • Referenzen nach §46 (3) Nr. 1 VgV: Eine vergleichbare BOL einer Verkehrsanlage und mindestens einer Ingenieurbauwerk über eine elektrifizierte DB Anlage
  • § 45 (4) Nr. 2 VgV: Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung. Nachweis, dass im Auftragsfall durch eine Haftpflichtversicherung eine Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von 1,5 Mio. EUR und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von 1,5 Mio. EUR gegeben ist.
  • § 45 (4) Nr. 4 VgV: Mindestjahresumsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags Der Bieter muss mindestens folgende Umsätze aufweisen: Mindestjahresumsatz des Unternehmens beträgt jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags mindestens größer-gleich 100.000,00 EUR.
  • § 46 (3) Nr. 2 VgV: Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, inkl. berufliche Befähigung. Der Bieter muss mindestens folgende Befähigung aufweisen: Abgeschlossene Ausbildung als Bauingenieur oder Nachweis vergleichbarer Tätigkeiten und mindestens die Referenzerfahrung einer vergleichbaren Verkehrsanlage und eines Ingenieurbauwerks über eine elektrifizierte DB-Anlage
  • § 46 (3) Nr. 6 VgV: Leistungsfähigkeit der Führungskräfte des Unternehmens, die die technische Leitung innehaben inkl. berufliche Befähigung. Der Bieter muss mindestens folgende Befähigung aufweisen: Abgeschlossene Ausbildung als Bauingenieur oder vergleichbar und mind. drei Jahre Berufserfahrung
  • § 46 (3) Nr. 8 VgV: Durchschnittliche jährliche Beschäftigungszahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren. Der Bieter muss mindestens 25 Personen beschäftigen und mindestens zwei Führungskräfte haben.
  • § 46 (3) Nr. 3 VgV: Maßnahmen des Bieters, zur Gewährleistung der Qualität und seiner Untersuchungsmöglichkeiten. Der Bieter muss über ein zertifiziertes Qualitätsmanagementsystem verfügen.
  • § 46 (3) Nr. 10 VgV: Teil des Auftrages, der unter Umständen an Unterauftragnehmer vom Bieter vergeben werden sollen. Der Bieter ist nur dann geeignet, wenn die von ihm benannten Unterauftragnehmer den Mindeststandards für die übernommenen Leistungen genügen. Dies betrifft die zu § 46 (3) Nr. 1, 2, 3, 6 , 8, 9 und 6 VgV genannten Mindeststandards.

Rollenqualifikationen

  • Bauingenieur als technische Fachkräfte
  • Bauingenieur für Führungskräfte
Technische Details
HOAI LP8

Besondere Bedingungen

  • BIM-Arbeitsmethode in Ausführungsplanung und Baudurchführung anzuwenden.
  • Es wird darauf hingewiesen, dass der AG eine getrennte Auftragsvergabe beabsichtigt und daher eine Vergabe der ÖBÜ sowie der Leistungsphase 8 an einen Auftragnehmer nicht erfolgt!
Originaltitel: 2026-15_B6_OU_Neustadt_BOL
deen