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Die ausgeschriebene Leistung umfasst die Durchführung der Mäharbeiten am Mittellandkanal (MLK), Stichkanal nach Linden (SKL) und am Verbindungskanal zur Leine (VKL). Die Mäharbeiten dienen der Kontrolle und der Sicherung der Standfestigkeit von Dämmen. Demzufolge ist das Mähen der Dammflächen auch während der Brut- und Setzzeit erlaubt. Die zu mähenden Flächen sind in 7 Streckenabschnitten (Losen) aufgeteilt, wobei die Lose getrennt vergeben werden können. Die Ansätze im Leistungsverzeichnis beziehen sich auf die Durchführung der Leistung auf 1 Kalenderjahr, wobei 3 Schnitte jährlich vorgesehen sind (1., 2. und 3. Mahd). Bei der Kalkulation ist zu berücksichtigen, dass verschiedene Bereiche nicht mit Großgeräten angefahren und bearbeitet werden können und der Einsatz von Kleingeräten erforderlich ist. Sollten durch den Einsatz von Großgeräten Schäden am Dammfuß und Dammkörper entstehen, so sind diese vom Auftragnehmer (AN) kostenlos zu beseitigen. Dieses hat auch die Gültigkeit für das Ausmähen der Seitengräben. Ein befahren der Grabenböschungen und der Sohle sind nicht gestattet. Da die zu vergebenden Maßnahmen im Zuge der Verkehrs- und Dammsicherheit durchgeführt werden, ist mit den Arbeiten unmittelbar jedoch spätestens 14 Tage nach Aufforderung zu beginnen. Es muss gewährleistet sein, dass die Arbeiten durchgängig ohne Zeitverlust erledigt werden können. Hierbei ist zu beachten, dass an Sonntagen keine Arbeiten ausgeführt werden dürfen. Vor Beginn der jeweiligen Maßnahme ist die Ausführung mit dem Auftraggeber (AG) abzustimmen. Der Ausführungszeitraum der 1. Mahd liegt je nach Wachstumsperiode, voraussichtlich Mitte Mai bis Ende Mai, soll jedoch bis spätestens zur 22. KW abgeschlossen sein.
Durchführung der Mäharbeiten am Mittellandkanal, Stichkanal nach Linden und Verbindungskanal zur Leine. Ziel ist die Kontrolle und Sicherung der Standfestigkeit von Dämmen. Mäharbeiten sind auch während der Brut- und Setzzeit erlaubt.
Anforderungen an den Bieter