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"Ich finde das Tool so gut, dass ich direkt zwei weiteren Unternehmen davon erzählt habe."
Die Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM) fördert die Teilnahme Ihrer Versicherten an Fahrsicherheitstrainingsmaßnahmen für Fahrrad, Pedelec & E-Bike. Sie trägt damit ihrem gesetzlichen Präventionsauftrag Rechnung. Hierbei übernimmt die BGHM die Kosten des zuvor genehmigten Fahrsicherheitstrainings je Versicherten. Diese Art der Förderung stellt eine freiwillige Leistung der BGHM dar. Gefördert werden ausschließlich Fahrsicherheitstrainingsmaßnahmen, die von Rahmenvertragspartnern der BGHM nach den im Leistungsverzeichnis dargestellten Vorgaben durchgeführt werden und eine Dauer von mindestens 4 Stunden zuzüglich eventueller Pausen erreichen. Trainingsmaßnahmen, die abweichende Inhalte aufweisen werden nicht gefördert. Die Beschaffung erfolgt im Rahmen eines Open House Verfahrens. In diesem kann eine unbeschränkte Zahl geeigneter Unternehmen dem Verfahren jederzeit beitreten und ist ab Zulassung durch die BGHM berechtigt Angebote abzugeben. Die einzelnen Unternehmen erhalten die Aufträge nach dem von ihnen angebotenen Preis. Bei mehreren gleichen Angeboten entscheidet das Los.
Förderung von Fahrsicherheitstrainings. Maßnahmen für Fahrrad, Pedelec und E-Bike. Freiwillige Leistung der BGHM.