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Die Krankenkassen verfolgen das Ziel, mit allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmern Rabattverträge nach § 130a Abs. 8 SGB V zu schließen. Die Verträge gelten für die im jeweiligen Los genannten Wirkstoffe oder Darreichungsformen. Individuelle Verhandlungen werden nicht geführt, es gelten einheitliche Konditionen. Die Vertragslaufzeit beträgt maximal 24 Monate beginnend frühestens mit dem 01.08.2024. Der Vertrag endet spätestens am 31.07.2026, unabhängig vom Datum des Vertragsschlusses. Ein Beitritt zu diesem Open-House-Verfahren ist jederzeit möglich. Alle weiteren Informationen sind den Teilnahme- und Vertragsunterlagen zu entnehmen. Die Teilnahme- und Vertragsunterlagen werden ausschließlich elektronisch auf dem Vergabeportal zur Verfügung gestellt. Fragen sind über das Vergabeportal der TK zu übermitteln. Alle Vertragsangebote werden mit Eingang geöffnet und geprüft. Die Frist für die erstmalige Kennzeichnung als Rabattarzneimittel ist der dritte des Vormonats. Die Vertragsangebote können elektronisch oder per Post eingereicht werden.