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Die Techniker Krankenkasse (TK), die HEK - Hanseatische Krankenkasse und die Handelskrankenkasse (hkk) schreiben im Rahmen eines Open-House-Verfahrens Rabattverträge nach § 130a Abs. 8 SGB V aus. Ziel ist der Abschluss von nicht-exklusiven Verträgen mit allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmern über die in den Losen genannten Wirkstoffe, Wirkstoffkombinationen, Darreichungsformen und Wirkstärken. Die Verträge dienen der Arzneimittelversorgung und sind für einen Zeitraum von bis zu 24 Monaten angelegt. Ein Beitritt zu diesem Verfahren ist für geeignete pharmazeutische Unternehmer während der gesamten Vertragslaufzeit jederzeit möglich.
Abschluss von Open-House-Rabattverträgen nach § 130a Abs. 8 SGB V für verschiedene Wirkstoffe und Arzneimittel durch die Techniker Krankenkasse, HEK und hkk.
Anforderungen an den Bieter
Besondere Bedingungen