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Die Flughafen Bremen GmbH schreibt Sicherheitsdienstleistungen aus. Der Auftrag umfasst zwei Lose: Los 1 beinhaltet allgemeine Bestreifungs- und Überwachungsdienste sowie die Besetzung der Sicherheitsleitstelle zur Gewährleistung luftsicherheitsrechtlicher Anforderungen. Los 2 umfasst Luftsicherheitskontrolldienste gemäß § 8 LuftSiG, einschließlich Personal- und Warenkontrollen an Zugangspunkten. Die Vergabe erfolgt im Verhandlungsverfahren. Bieter müssen über eine Erlaubnis nach § 34a GewO verfügen und spezifische Referenzen im Bereich von Verkehrsflughäfen nachweisen.
Erbringung von Sicherheitsdienstleistungen am Flughafen Bremen, unterteilt in Los 1 (Bestreifungs- und Überwachungsdienste, Sicherheitsleitstelle) und Los 2 (Luftsicherheitskontrolldienste nach § 8 LuftSiG).
Anforderungen an den Bieter
Besondere Bedingungen
Der Flughafen Bremen hat in seiner Zuständigkeit verschiedene Bewachungs-, Überwachungs- und Servicedienste zu erfüllen. Das geschätzte jährliche Gesamtvolumen beläuft sich auf ca. 17.500 Stunden. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass diese Angabe lediglich zu Kalkulations- und Planungszwecken dient. Hieraus ergibt sich keine Mindestabnahmeverpflichtung oder ein Anspruch auf eine feste Kontingentierung seitens des Auftragnehmers. Die Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Der Vertrag beginnt am 01. Mai 2026 und wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Der Vertrag kann mit einer Frist von zwölf Monaten zum Monatsende durch den Auftragnehmer oder den Auftraggeber gekündigt werden, frühestens jedoch zum 30. April 2029.
Der Flughafen Bremen hat in seiner Zuständigkeit Sicherheitskontrollen nach § 8 LuftSiG durchzuführen. Das geschätzte jährliche Gesamtvolumen beläuft sich auf ca. 37.750 Stunden. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass diese Angabe lediglich zu Kalkulations- und Planungszwecken dient. Hieraus ergibt sich keine Mindestabnahmeverpflichtung oder ein Anspruch auf eine feste Kontingentierung seitens des Auftragnehmers. Der Vertrag beginnt am 01. Mai 2026 und wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Der Vertrag kann mit einer Frist von zwölf Monaten zum Monatsende durch den Auftragnehmer oder den Auftraggeber gekündigt werden, frühestens jedoch zum 30. April 2029.