Ausschreibung

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Sascha Bahlau

Sascha Bahlau

Geschäftsführer

LOUPZ GmbH & Co. KG

Veröffentlicht
vor 45T
Fragen
vor 23T
Abgabe
vor 11T
Heute
Vertragsbeginn
in 176T
49074 Osnabrück
Stadt Osnabrück - FD Öffentliche Aufträge (Osnabrück)
Projektübersicht

Neubau Friedensschule Osnabrück. Fokus auf Stahlbauarbeiten. Umfasst Stahlstützen, Stahlträger, Trapezblech, Sandwichfassade und Stahltüren. Projektstandort ist Osnabrück, Niedersachsen. Vertragslaufzeit 5 Monate. Angebotsfrist 08.04.2026. E-Vergabe erforderlich. Kein EU-weiter Auftrag.

Neubau einer Friedensschule Osnabrück. Stahlbauarbeiten für die Schulkonstruktion. Umfasst Stahlstützen, Träger, Fassaden und Türen.

Standort Projekt
Hakenstr. 6, 49074 Osnabrück, DEU
Finanzen
Geschätztes Honorar 100,00 €
HOAI
Eignung

Anforderungen an den Bieter

  • Referenzen nach §75 Abs. 5 VgV
  • Mindestjahresumsatz nach §45 VgV
Technische Details

Besondere Bedingungen

  • Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammerden Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs.1GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach§134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Originaltitel: Neubau Friedensschule Osnabrück; Stahlbauarbeiten
deen