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Anforderungen an den Bieter
Los 7 umfasst alle kommunalen Standorte, zu deren Ausstattung mit Ladeinfrastruktur die Stadt Wilhelmshaven nach dem Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes (GEIG) verpflichtet ist und an denen nicht bereits Ladeinfrastruktur für elektrische Dienstfahrzeuge vorhanden oder geplant ist. Die Standorte sind über das ganze Stadtgebiet verteilt und hauptsächlich für Normalladeinfrastruktur vorgesehen. An einzelnen Standorten existieren Zugangsbeschränkungen für bestimmte Zeiten oder Personenkreise, in der Regel sind sie aber den Großteil des Tages frei zugänglich. Besonders hervorzuheben sind die innenstadtnahen Standorte wie Stadtbibliothek/Volkshochschule in unmittelbarer Nähe zur Landesbühne, das Pumpwerk, die Grundschule Rheinstraße, das Stadtarchiv und die Freizeitstätte Krähenbusch. Ebenfalls sehr hohe Nachfrage ist an Standorten wie der Grundschule Stadtmitte, der Grundschule Rüstersiel, dem Friedhof Friedensstraße und den Standorten im Stadtnorden aufgrund von Nutzung durch Anwohner, Lehrkräfte und/oder Gäste zu erwarten. Schnellladeinfrastruktur ist in diesem Los nicht obligatorisch, kann an einzelnen Standorten (zum Beispiel VHS/Stadtbibliothek) aber sinnvoll sein. - Anzahl Standorte: 16 - Mindestanzahl zu installierender Ladepunkte: 32 - Mindestzahl zu installierender DC-Ladepunkte: 0 - Maximale Anzahl installierbarer Ladepunkte: 42
Die Stadt Wilhelmshaven vergibt die Errichtung und den Betrieb von öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge. Es sollen mindestens 230 und maximal 354 Ladepunkte an 112 Standorten errichtet und betrieben werden, aufgeteilt in sieben Lose. Die Konzession wird für 10 Jahre vergeben, mit einer möglichen Verlängerung um weitere zehn Jahre. Die Vergabe erfolgt nach dem wirtschaftlichsten Angebot unter Berücksichtigung von Wirtschaftlichkeit, Servicequalität und Ladeleistung.