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Die AOK Baden-Württemberg beabsichtigt den Abschluss von nicht exklusiven Rabattverträgen gemäß § 130a Abs. 8 SGB V für diverse Arzneimittel im Rahmen eines Open-House-Verfahrens. Das Verfahren unterliegt nicht dem Vergaberecht. Interessierte pharmazeutische Unternehmer können Verträge für verschiedene Wirkstoffe schließen, wobei die Vertragslaufzeit bis zum 31.12.2026 befristet ist. Das Angebot umfasst unter anderem Wirkstoffe wie Aripiprazol, Glatirameracetat und Somatropin. Die Einreichung der Angebote erfolgt ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform mit qualifizierter elektronischer Signatur.
Abschluss von nicht exklusiven Rabattverträgen gemäß § 130a Abs. 8 SGB V zu Arzneimitteln im Rahmen eines Open-House-Verfahrens durch die AOK Baden-Württemberg.
Anforderungen an den Bieter
Besondere Bedingungen