Ausschreibung

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Sascha Bahlau

Sascha Bahlau

Geschäftsführer

LOUPZ GmbH & Co. KG

Veröffentlicht
vor 5T
Heute
Abgabe
in 18T
10178 Berlin
Vergabekammer des Landes Berlin (Berlin)
Projektübersicht

Ziel der Informations- und Unterstützungsstelle ist es, den Verantwortlichen bei konkreten Umsetzungsfragen in der Anwendung des durch den Senat beschlossenen Digitalcheck methodisch zu unterstützen. Die Gedanken des Digitalchecks sollen vermittelt und Fragen zur Durchführung und Dokumentation geklärt werden. Vorgesehen sind ad-hoc Unterstützungsleistungen und standardisierte Begleitung von Projekten in den Senatsverwaltungen. Des Weiteren sollen Schulungsmaßnahmen durchgeführt und die Wirksamkeit des Digitalchecks analysiert werden. Daraus sollen Ableitungen für eine technische, organisatorische und inhaltliche Weiterentwicklung getroffen werden. Die Rahmenvereinbarung beinhaltet ein einmaliges Optionsrecht für den Auftraggeber zur Verlängerung um ein Jahr.

Informations- und Unterstützungsstelle Digitalcheck. Methodische Unterstützung bei Umsetzungsfragen. Schulungen, Analyse und Weiterentwicklung.

Standort Projekt
10178 Berlin, DEU
Finanzen
Geschätztes Honorar 2,00 €
Eignung

Anforderungen an den Bieter

  • Referenzen nach §75 Abs. 5 VgV
  • Mindestjahresumsatz nach §45 VgV
Technische Details

Besondere Bedingungen

  • Es gelten sämtliche in den Vergabeunterlagen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§123 und 124 GWB. Unternehmen müssen das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe in der Regel durch Eigenerklärung nachweisen.
  • Übermitteln Sie mindestens drei Referenzen; bei den Referenzen muss es sich um Arbeitsergebnisse aus der Zusammenarbeit mit der Berliner Verwaltung, insbesondere der Ebene der Hauptverwaltung, mit folgenden Mindestvoraussetzungen handeln: - Unterstützungs- und / oder Beratungsleistungen, insbesondere im IT-Umfeld - in den Bereichen (Verwaltungs-)digitalisierung, Rechtssetzung und Verwaltungsprozesse - nicht älter als drei Jahre
  • Wirt-124 EU - Erklärung zu Ausschlussgründen und Angaben zum Unternehmen oder Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)
  • Gemäß Frauenförderverordnung (FFV) müssen Bietende und Bewerbende eine entsprechende Erklärung abgeben, die den Vergabeunterlagen beigefügt ist. Die Maßnahmen nach § 2 FFV, hier insbesondere § 2 Nr. 7, Nr. 9, können durch vorhandene anerkannte und geeignete Auszeichnungen oder Zertifizierungen nachgewiesen werden. Angebote, die auch nach Nachfristsetzung keine oder keine vollständige Erklärung nach § 1 Absatz 2 enthalten, werden nicht geprüft. Auf der Grundlage von § 13 LGG wird ausdrücklich auf §§ 6 Abs. 1, 4 Nr. 3, 7 FFV verwiesen. Zudem gelten die Regelungen zum Mindestlohn und zur Tariftreue gemäß Wirt 214.
  • Fehlende bewertungsrelevante Unterlagen können nicht nachgefordert werden. Diese müssen zusammen mit den Angebotsunterlagen eingereicht werden.
Originaltitel: Informations- und Unterstützungsstelle Digitalcheck
deen