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Die GWQ ServicePlus AG beabsichtigt nicht-exklusive Rabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V zu schließen. Der Vertragsstart ist der 01.05.2026. Interessierte Unternehmen können jederzeit beitreten. Das Verfahren fällt nicht in den Anwendungsbereich des Kartellvergaberechts. Die Vertragsunterlagen sind auf dem Vergabeportal der GWQ ServicePlus AG einzusehen. Bis zum Start exklusiver Verträge steht diese Übergangsvereinbarung allen Marktteilnehmern offen. Die Einreichung unterzeichneter Verträge und Nachweise bis zum 10.04.2026 ermöglicht eine Meldung zum 01.05.2026. Folgende Unterlagen sind einzureichen: unterzeichneter Vertrag, Nachweis der arzneimittelrechtlichen Zulassung, Eigenerklärung (Anlage 3), Liste der vertragsgegenständlichen PZN (Anlage 4) und Eigenerklärung zur EU-Verordnung (Anlage 5).