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Die AOK Niedersachsen schließt nicht exklusive Rabattverträge nach § 130a Abs. 8 SGB V für Arzneimittel mit dem Wirkstoff Budesonid (ATC-Code: A07EA06) ab. Ausgenommen sind Inhalativa; die Arzneimittel müssen mindestens für die Indikation chronisch entzündliche Darmerkrankung zugelassen sein. Das Verfahren erfolgt als Open-House-Modell mit einer Laufzeit vom 01.11.2025 bis zum 31.10.2027. Ein Beitritt ist für interessierte pharmazeutische Unternehmen während der gesamten Laufzeit möglich. Es handelt sich um ein nicht-vergaberechtliches Verfahren zur Sicherstellung der Arzneimittelversorgung.
Abschluss eines nicht exklusiven Rabattvertrages nach § 130a Abs. 8 SGB V zu Arzneimitteln mit dem Wirkstoff Budesonid (ausgenommen Inhalativa und mindestens mit einer Zulassung für die Indikation chronisch entzündliche Darmerkrankung).
Anforderungen an den Bieter
Besondere Bedingungen