Ausschreibung

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CT

Christin Tech

Geschäftsführerin

Cybay New Media GmbH

Veröffentlicht
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Vertragsbeginn
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StadtBetrieb Bornheim AöR (Bornheim)
Projektübersicht

Die StadtBetrieb Bornheim AöR und die Stadt Bornheim beabsichtigen, Verträge für die Stromlieferung abzuschließen. Dies umfasst die Abdeckung des Bedarfs an Strom aus erneuerbaren Energien. Die Verträge gelten für Entnahmestellen mit registrierender Leistungsmessung (RLM) und Standardlastprofil (SLP). Die Ausschreibung ist in zwei Lose unterteilt. Los I betrifft den Strombedarf der StadtBetrieb Bornheim AöR. Los II betrifft den Strombedarf der Stadt Bornheim. Beide Lose umfassen die Belieferung mit Strom aus erneuerbaren Energien. Die Verträge haben eine Laufzeit von 24 Monaten. Eine Verlängerungsoption bis zum 31.12.2029 ist vorgesehen. Die Ausschreibung richtet sich an Bietergemeinschaften. Die Angebotswertung erfolgt rein nach dem Preis. Die Vergabeunterlagen enthalten weitere Details zur preislichen Bewertung. Es sind Eigenerklärungen zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gefordert. Ebenso sind Nachweise über eine bestehende Betriebshaftpflichtversicherung mit bestimmten Deckungssummen erforderlich. Zwei Referenzen über vergleichbare Aufträge sind einzureichen. Die Referenzen müssen sich auf Lieferungen zwischen dem 01.01.2023 und dem 31.12.2025 beziehen. Bei der Darlegung der Leistungsfähigkeit kann auf Unterauftragnehmer zurückgegriffen werden, wofür eine Verpflichtungserklärung vorzulegen ist. Bei Bietergemeinschaften ist eine Aufstellung der Mitglieder und eine Erklärung über die rechtsverbindliche Vertretung einzureichen. Die Auftraggeberin behält sich vor, Eignungsnachweise und Angebotsinhalte nachzufordern. Die Einreichung der Angebote erfolgt elektronisch. Die Angebotsfrist endet am 01.06.2026 um 14:00 Uhr. Die Eröffnung der Angebote findet am selben Tag um 14:01 Uhr statt.

Standort Projekt
Bornheim, DEU
Finanzen
Geschätztes Honorar 450.000,00 €
HOAI
Eignung

Anforderungen an den Bieter

  • Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB, § 21 Abs. 1 AEntG, § 98c Abs. 1 AufentG, § 19 MiLoG, § 21 Abs. 1 SchwarzArbG und § 22 Abs. 1 LkSG
  • Eigenerklärung gem. Art. 5 k) Abs. 1 der VO (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren
Technische Details
HOAI LP1LP2LP3LP4LP5LP6LP7LP8LP9

Besondere Bedingungen

  • Der jeweilige Vertrag verlängert sich um ein weiteres Jahr, das heißt bis zum 31.12.2029, wenn weder der Lieferant noch der Kunde bis zum 31.03.2028, 24.00 Uhr den Vertrag zum 31.12.2028, 24.00 Uhr schriftlich gekündigt hat.
Originaltitel: Ausschreibung Ökostromlieferung im Zeitraum 01.01.2027 bis 31.12.2028 (+ Verlängerungsoption bis zum 31.12.2029) der StadtBetrieb Bornheim AöR und der Stadt Bornheim
deen