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Das Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste Nordrhein-Westfalen (LZPD NRW) beabsichtigt, zwei Rahmenvereinbarungen zur Beschaffung von Mobilen Geschwindigkeitsmessanlagen abzuschließen. Los 1 umfasst Anlagen mit passiver Messtechnik mittels Helligkeitssensoren. Los 2 umfasst Anlagen mit aktiver Laser-Scanner-Messtechnik. Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt mindestens drei Jahre, mit einer automatischen Verlängerung um ein weiteres Jahr, was eine Maximallaufzeit von vier Jahren ergibt. Die Angebote sind bis zum 24. Februar 2026, 12:00 Uhr, einzureichen.
Beschaffung von Mobilen Geschwindigkeitsmessanlagen. Lieferung von Anlagen mit passiver Messtechnik und mit aktiver Laser-Scanner-Messtechnik.
Anforderungen an den Bieter