Die Techniker Krankenkasse (TK), die HEK und die hkk schreiben im Rahmen eines Open-House-Verfahrens Rabattverträge nach § 130a Abs. 8 SGB V aus. Ziel ist der Abschluss von nicht-exklusiven Verträgen mit allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmern für die in den Losen genannten Wirkstoffe, Wirkstoffkombinationen, Darreichungsformen und Wirkstärken. Es handelt sich um ein offenes Verfahren, bei dem ein Beitritt während der gesamten Vertragslaufzeit möglich ist. Die Verträge dienen der Sicherstellung der Arzneimittelversorgung und überbrücken Zeiträume zwischen Patentabläufen und exklusiven Rabattverträgen.
Abschluss von Rabattverträgen nach § 130a Abs. 8 SGB V für verschiedene Wirkstoffe und Arzneimittel im Rahmen eines Open-House-Verfahrens durch die Techniker Krankenkasse, HEK und hkk.
Anforderungen an den Bieter
Besondere Bedingungen
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