Ausschreibung

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CT

Christin Tech

Geschäftsführerin

Cybay New Media GmbH

Veröffentlicht
vor 10T
Heute
Teilnahme
in 4T
Vertragsbeginn
in 114T
53879 Euskirchen
Stadt Euskirchen - Zentrales Immobilienmanagement (Euskirchen)
Projektübersicht

Neubau eines Feuerwehrgerätehauses in Euskirchen-Billig geplant. Grundstück muss hergerichtet werden. Neubau umfasst Fahrzeughalle für 3 Einsatzfahrzeuge. Funktions- und Nebenräume nach DIN 14092. Schulungsraum und Außenanlagen mit Stellplätzen vorgesehen. Maßnahme wird durch die Bezirksregierung Köln gefördert. Kosten ca. 2,4 Mio EUR brutto. Beauftragung erfolgt stufenweise für Technische Ausrüstung, Anlagengruppen 1, 2, 3, 7 und 8, Leistungsphasen 1-9 gemäß HOAI. Zuerst Lph. 1+2, dann stufenweiser Abruf Lph. 3-9. Kein Rechtsanspruch auf Gesamtbeauftragung. Baubeginn April 2027, Fertigstellung Oktober 2028.

Neubau Feuerwehrgerätehaus Billig. Schlüsselfertige Errichtung mit 3 Stellplätzen. Schulungsraum und Außenanlagen.

Standort Projekt
Im Schilderfeldchen 29, 53879 Euskirchen, DEU
Finanzen
Geschätztes Honorar 2.400.000,00 €
HOAI - KG 200 162.746,40 EUR - KG 300 1.109.634,55 EUR - KG 400 369.878,18 EUR - KG 500 745.674,42 EUR - KG 600 0,00 EUR
Eignung

Anforderungen an den Bieter

  • Referenzen nach §75 Abs. 5 VgV
  • Eigenerklärung zu einer Berufshaftpflichtversicherungsdeckung in Höhe von 1,5 Mio. EUR für Personenschäden und 1,0 Mio. EUR für sonstige Schäden im Fall der Zuschlagserteilung.

Rollenqualifikationen

  • Nachweis über die Berechtigung des vorgesehenen Entwurfsverfassers, die Berufsbezeichnung Ingenieur zu tragen oder in Deutschland entsprechend tätig zu werden.
  • Angabe der Beschäftigten der letzten drei Jahre von 2022 bis 2024 für das gesamte Büro des Bewerbers in Bezug auf technisch ausgerichtete Aufgabenbereiche.
Technische Details
HOAI LP1+2LP3-4LP5-7LP8LP9

Besondere Bedingungen

  • Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
  • Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB).
  • Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB).
  • Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Gesamtschuldnerische haftende Bieter-/Bewerbergemeinschaft unter Benennung desjenigen, der die Bieter-/Bewerbergemeinschaft vertritt.
Originaltitel: Neubau Feuerwehrgerätehaus Billig - Fachplanung HLS
deen